
Oekumenischer Friedensdienst - auch als Alternative zum Zivildienst
Andere Dienste im Ausland (ADiA)
Zivildienstpflichtige junge Männer, also anerkannte Kriegsdienstverweigerer, können einen freiwilligen Auslandsdienst nach § 14b Zivildienstgesetz absolvieren. Er dauert mindestens zwei Monate länger als der Zivildienst, also z.Zt. mindestens 11 Monate und muss unentgeltlich abgeleistet werden (bei freier Unterkunft und Verpflegung). Das Pfarramt für Friedensarbeit, KDV und ZDL der Ev. Landeskirche Württembergs bietet Plätze in der Ökumenischen Kommunität in Taizé an.
Eine Liste mit Trägerorganisationen für den ADiA, deren Einsatzgebiete und Anschriften wird im Internet monatlich aktualisiert vom Bundesamt für Zivildienst veröffentlicht (im PDF-Format, dazu ist das Programm "Acrobat Reader" erforderlich).
Ebenfalls auf der Grundlage von § 14 b wird der entwicklungspolitische Freiwilligendienst "Weltwaerts" angeboten.
Auf der Basis von § 14 c des Zivildienstgesetzes führt auch die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) zur Nichtheranziehung zum Zivildienst. Voraussetzung ist die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor Vertragsunterzeichnung für das FSJ. Informationen über FSJ-Stellen im Ausland finden sich im Internet unter www.pro-fsj.de .
Das Außenministerium hat ein eigenes Freiwilligenprogramm "kulturweit" begonnen.
Der zeitliche Vorlauf von der Bewerbung bis zum Beginn des Auslandseinsatzes kann ungefähr ein Jahr beanspruchen.
Auslandsdienst nach § 14b oder §14 c Zivildienstgesetz wird als Ersatz für den deutschen Zivildienst anerkannt.
Da der Auslandsdienst letztlich freiwillig geschieht, werden die Teilnehmer "Freiwillige" genannt. Dieser Dienst wird häufiger nachgefragt, als Plätze vor allem im westlichen Ausland zur Verfügung stehen; er darf keine finanzielle Anreize bieten.
Nicht nur für Zivis interessantKirchengemeinden oder andere kirchliche Gruppen können den Freiwilligendienst nutzen, um den Austausch mit ihren ausländischen Partnern auszubauen.
FinanzierungIm anderen Dienst im Ausland kann man nichts verdienen. Unterkunft, Verpflegung und Beiträge zu Kranken und Sozialversicherung übernehmen die Einsatzstellen. Für das Taschengeld muß sich der Freiwillige einen Unterstützerkreis aufbauen.
Allgemeine Dienstpflicht oder Freiwilligendienste?Die evangelische Kirche und die Diakonie sprechen sich grundsätzlich für freiwillige Dienste aus. Bei einer repräsentativen Emnid-Studie im Auftrag des Deutschen Caritasverbandes sprachen sich bundesweit 61 Prozent der Befragten für das Prinzip der Freiwilligkeit aus.
Weiterführendes
Stellen im Ausland bieten unter anderen die unterschiedlichen Organisationen in der AGDF (Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden). Dort sind auch ausführliche Informationen zu Friedensdiensten zu beziehen.
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