
Kriegsdienstverweigerung
"Sie werden hinfort nicht mehr lernen Krieg zu führen" Prophet Micha ca. 700 v.Chr.
Informationen für Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst verweigern wollen (diese Seite als PDF)
Themen auf dieser Informationsseite
"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Art. 4,3 Grundgesetz 1949
"Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb unter Berufung auf Artikel 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst gemäß Artikel 12 a Abs. 2 des Grundgesetzes zu leisten." § 1 Kriegsdienstverweigerungsgesetz - KDVG 1984
Wer kann den Kriegsdienst verweigern?
Jeder männliche Bundesbürger ist ab dem 18. Geburtstag wehrpflichtig: im Kriegsfall bis zum 60. Lebensjahr. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung kann jeder Wehrpflichtige jederzeit wahrnehmen.
Im Folgenden sind die Bestimmungen des KDV-Neuregelungsgesetzes berücksichtigt, das seit dem 1. November 2003 in Kraft ist.
Keine Wehrdienstpflicht müssen gegenwärtig diejenigen ableisten, deren Tauglichkeit nicht T1 oder T2 gemustert wird, die (ohne vorhergehende Rückstellung) das 23. Lebensjahr erreicht haben, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder bei denen zwei Brüder oder Schwestern bereits einen Wehr- oder Zivildienst oder einen der gesetzlich geregelten Freiwilligendienste von mindestens 9 Monaten Dauer abgeleistet haben.
(>> KDV Neuregelungsgesetz als PDF Datei)
Wann?
Eine rechtzeitige Antragstellung schützt vor der Einberufung zur Bundeswehr. Der KDV-Antrag kann ab 17 1/2 Jahren gestellt werden. Interessenten am Freiwilligen Sozialen Jahr können bereits mit 16 1/2 Jahren einen Antrag auf vorgezogene Musterung und auf KDV stellen. Ein Verpflichtungsentwurf für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Erklärung einer anerkannten Einsatzstelle sowie die Zustimmung der Erziehungsberechtigten muss in diesem Fall dann beigefügt werden.
Da das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ein Grundrecht ist, kann es auch nach der Musterung, während der Bundeswehrzeit oder aus dem Reservistenstatus heraus in Anspruch genommen werden. In den letzteren Fällen muss die Gewissensentscheidung und ihre Neuorientierung entsprechend erläutert werden.
Wo?
Der KDV-Antrag muß ausnahmslos direkt an das zuständige Kreiswehrersatzamt gerichtet werden. Dies gilt auch für Soldaten! Ihrem Vorgesetzten brauchen sie nur eine Kopie des Antrages (ohne Anlagen) zu geben.
Wie?
Per "Einschreiben gegen Rückschein" an das Kreiswehrersatzamt. Der Antrag kann etwa folgendermaßen formuliert sein:
Holger Stark Friedensplatz 1 77110 Kraftstadt Personenkennziffer: 071285-S-00 99 77
An das Kreiswehrersatzamt Auf der Waage 67 53007 Prüfhausen Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Die erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf und Begründung) liegen diesem Schreiben bei / werden noch nachgereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Stark
Wichtig ist zunächst dieser Antrag. Die zwei Anlagen (Lebenslauf und Begründung) können auch noch nachgereicht werden. Seit dem Inkrafttreten des KDV-Neuregelungsgestzes am 1. November 2003 muss bei Anträgen auf Anerkennung als KDV kein Führungszeugnis mehr vorgelegt werden.
Lebenslauf
Der Lebenslauf sollte ein Bild von der Person entstehen lassen und neben Name, Geburtsdatum und -ort Angaben zu folgenden Stichworten enthalten:
- Geburtstag und -ort;
- Angaben über Eltern (Beruf) und Geschwister (z. B. über Ableistung von Wehr- oder Zivildienst); gegebenenfalls Angaben zur Situation in der Familie; Todesfälle, Scheidungen, Krankheit, Behinderungen; eigene Familie oder Kinder; schulische und berufliche Ausbildung; Berufswunsch; Wohnsituation (Wohnort, Umzüge, Wohnung bei Eltern, eigener Hausstand);
- Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden und Religionsgemeinschaften (Motive für den Beitritt und dessen Zeitpunkt, Aktivitäten);
- eventuell wichtige Stationen bei der Gewissensentwicklung; Gegebenheiten, die in Zusammenhang mit der KDV stehen.
Beim Schreiben des Lebenslaufs sollte man sich in denjenigen Menschen versetzen, der den KDVer lediglich aus der Akte kennenlernt. Kann er sich ein Bild von dem familiären, sozialen und bildungsmäßigen Umfeld machen? Meistens reicht freilich schon ein tabellarischer Lebenslauf, der die üblichen Lebensdaten und einige Informationen zur eigenen KDV enthält (z. B. Musterung, Einberufung, Reserveübung).
Formal trennt das KDV-Gesetz den Lebenslauf von der Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung. Inhaltlich bauen jedoch beide Unterlagen aufeinander auf und bilden eine Einheit. So kann man schon im Lebenslauf die wichtigsten Stationen der Gewissensentwicklung kurz beschreiben (z. B. Mitarbeit in Jugendgruppen, Erlebnisse, Wehrdienst oder Zivildienst des Bruders), die dann in der Darlegung der Beweggründe der Gewissensentscheidung ausführlich erläutert werden.
Begründung
Die persönliche und ausführliche Begründung muß deutlich machen, wie es zu der Gewissensentscheidung kam und welche Inhalte dabei wichtig geworden sind. Sie sollte etwa den Umfang eines Deutschaufsatzes haben, erwartet werden durchschnittlich drei Schreibmaschinenseiten, und persönliche Aussagen zu folgenden Fragen machen:
Woran orientiere ich mich?
Wem oder für was fühlen Sie sich verantwortlich, welche Werte waren Ihren Eltern in der Erziehung besonders wichtig? Welche Bedeutung haben für Sie das menschliche Leben und der Tod?
Was bedeutet für mich "Gewissen"
Legen Sie in wenigen Sätzen zunächst dar, was "Gewissen" für Sie bedeutet. Sie können darauf verweisen, dass das eigene Gewissen eine innere Instanz ist, die einem sagt, was gut und böse ist, was man tun oder lassen soll. Es setzt Orientierungspunkte. Es entwickelt sich anhand von Prägungen aus der Erziehung und von eigenen Erfahrungen. Vielleicht erinnern Sie sich an einen Fall, bei dem Sie gegen Ihr Gewissen gehandelt haben und können etwas über die daraus folgenden Belastungen sagen.
Einflüsse und Informationen in der Kindheit
Zuerst sollten Sie die Einflüsse und Informationen, die Ihre Grundeinstellung zum Menschen und die gefühlsmäßige Einstellung zum Krieg, zur Bundeswehr und zum Frieden beeinflußt haben können, überprüfen. Diese sind meistens in der Kindheit angelegt worden. Familie:
Welche Erziehungsmethode (autoritär, partnerschaftlich) und welche Atmosphäre herrschte in der Familie? Wie wurden Konflikte in der Familie geregelt, wie gewalttätiges Verhalten beurteilt? Welche Wert- und Verhaltensmaßstäbe wurden Ihnen vermittelt (Hilfsbereitschaft, Selbstlosigkeit, Rücksicht, Gewaltlosigkeit)? Welche Folgen hatte das für Ihre Persönlichkeit? Wie wurde gewalttätiges Verhalten beurteilt (Streit von Geschwistern, Schläge von Vater oder Mutter)? Welchen Eindruck haben Berichte Ihrer Großeltern oder anderer Menschen über den 2. Weltkrieg (oder den Krieg im früheren Jugoslawien etc.) bei Ihnen hinterlassen? Wurden die Werte, die mit der KDV zusammenhängen, hier schon angelegt? Hat ein soziales oder politisches Engagement von Eltern, Geschwistern, Freunden und nahestehenden Personen Vorbildcharakter für Sie als späteren KDVer? Schule:
Wurden z. B. in den Fächern Geschichte, Deutsch, Politik, Sozialkunde u. ä. bestimmte Unterrichtsthemen besprochen, die etwa mit der späteren KDV zu tun haben (z. B. Krieg, Frieden, Bundeswehr, KDV, Gewalt u. ä.)? Welche Inhalte wurden bearbeitet, und welchen Einfluß hatte das auf Sie? Gab es Einflüsse von Klassenkameraden, Freunden und Lehrern, die Ihnen wichtige Anregungen gaben? Kirche:
Gab es kirchliche Einflüsse auf Ihre Persönlichkeit, z. B. im Religions-, Konfirmanden- oder Kommunionsunterricht? Welche Verhaltensweisen und Einstellungen wurden praktiziert und vermittelt? Gespräche:
Gab es Gespräche mit Freunden, Bekannten, Soldaten, Zivildienstleistenden oder anderen Personen zum Thema Bundeswehr, Zivildienst, Krieg und Frieden? Erlebnisse:
Gab es Erlebnisse, die schlagartig bestimmte Probleme deutlich machten, zum Thema Tod (z. B. eines Verwandten), zum Thema Gewalt (z. B. Unfall, Streit, Konflikt), zum Thema Bundeswehr (z. B. Militärerfahrungen des Bruders), zum Thema Krieg (z. B. Besuch eines Konzentrationslagers oder einer Kriegsgräberstätte)? Bei der Beschreibung dieser Phase muß die beginnende verstandesmäßige, gefühlsmäßige und moralische Auseinandersetzung mit der Gewaltproblematik deutlich werden. Dabei muß geklärt sein, warum Sie für das Problem Kriegsdienstverweigerung aufgeschlossen waren.
Informationen über Krieg, Kriegsfolgen, Gewalt, Bundeswehr: Erzählten Eltern, Verwandte oder nahestehende Personen von ihren Kriegserfahrungen, von Verfolgung und Gewalt? Gab es Berichte von Erfahrungen mit Gewalt und Militär aus jüngster Zeit? Welche Eindrücke hinterließen die Erzählungen bei Ihnen? Einflüsse pro Militär:
Gab es Einflüsse, die eine positive Einstellung für die Bundeswehr und für das Militär hervorgebracht haben? Fernsehen:
Welche Inhalte hatten Kriegsfilme, Dokumentationen, Berichte, Reportagen oder die Tagesberichterstattungen über Krieg, Frieden usw.? Welche Erkenntnisse brachten sie Ihnen? Filme:
Haben Antikriegsfilme (z. B. im Kino, auf Veranstaltungen) Ihnen Einsichten über das menschliche Handeln im Krieg vermittelt? Zeitung:
Haben Fotos, aktuelle und historische Berichte Sie über Dinge informiert, die für die spätere KDV von Bedeutung sind? Literatur:
Welche Einsichten und Erkenntnisse vermittelten Ihnen Kriegsromane, Berichte, Bücher und die literarische Verarbeitung der Themen Krieg, Frieden, Gewalt, Militär usw.? Wehrdienst kontra KDV:
Welche Einsichten und Überlegungen waren entscheidend, daß Sie die vom Staat vorgeschriebene Pflicht zur Wehrdienstableistung verweigern? Warum können Sie die Rechtfertigung persönlicher Notwehr/Hilfe oder polizeilicher Gewaltanwendung nicht auf das Militär übertragen?
Erfassung, Musterung:
Welche Gedanken hatten Sie bei der Erfassung, Musterung und der Eignungs- und Verwendungsprüfung? Falls Sie angegeben haben, was Sie als Soldat machen möchten, oder wann und wo Sie einberufen werden wollen, sollten Sie unbedingt darauf eingehen und darstellen, warum Sie erst nach ihrer Musterung einen Antrag auf Anerkennung als KDV stellen möchten. Bei einer mündlichen Verhandlung wird hier nachgefragt. Engagement:
Mitarbeit in politischen Gruppen, in Verbänden oder in sozialen Einrichtungen Warum engagieren Sie sich dort? Was ist Ihre Tätigkeit dort? Welchen Einfluß hatte das auf Ihren Entscheidungsprozeß? Schlüsselerlebnisse:
Gab es Schlüsselerlebnisse zu den Problemkreisen Tod, Gewalt, Krieg, Bundeswehr? Konsequenzen der Gewissensentscheidung:
Welche weitergehenden Konsequenzen ziehen Sie aus Ihrer Gewissensentscheidung? Warum lehnen Sie auch reine Verteidigungskriege oder sogenannte friedenschaffende Kampfeinsätze ab? Warum kommt für Sie auch ein waffenloser Dienst in der Bundeswehr nicht in Betracht? Wie verwirklichen Sie die grundlegenden Werte Ihrer Gewissensentscheidung? (Mitarbeit in Organisationen, friedenspolitischen Gruppen, Dritte-Welt-Bewegung, Friedensbewegung, Umweltschutzgruppen, soziales Engagement) Hat Ihre KDV Einfluß auf Ihre Berufswahl, auf Ihre gesamte Lebensperspektive? Hat Ihre KDV Einfluß auf die Wahl einer bestimmten Zivildienststelle?
Vorbenachrichtigte und einberufene Wehrpflichtige, Soldaten und Reservisten haben nach Auffassung der Rechtsprechung eine Entscheidung für den Wehrdienst getroffen, da sie nicht vor der Einberufung verweigert haben. Darum müssen sie besonders den Zeitpunkt der Antragstellung begründen und so erläutern, wie sich ihr Gewissen gebildet hat. Im Gegensatz zu anderen KDVern können sie sich nicht darauf berufen, daß man z. B. pazifistisch von den Eltern erzogen wurde, in der Schule Filme gesehen hat, die einen zum Nachdenken brachten, und Antikriegsliteratur gelesen hat, denn dann hätte man ja schon viel früher den KDV-Antrag stellen müssen. Vorbenachrichtigte und einberufene Wehrpflichtige, Soldaten und Reservisten müssen daher genau beschreiben, warum sie zunächst Wehrdienst leisten wollten (oder mußten) und welche entscheidenden Einflüsse, Erlebnisse und Erkenntnisse sie dann zur KDV-Antragstellung brachten. z. B.: Welche Einstellung hatten Sie vor der Einberufung zur Bundeswehr? Warum stellten Sie bisher keinen KDV-Antrag? Gab es vorher schon Gewissensbedenken? Warum stellen Sie den Antrag erst jetzt? Welche Einstellung zum Militärdienst hatten Sie zur Zeit von Erfassung und Musterung und wodurch hat sie sich verändert? Warum folgten Sie dem Einberufungsbescheid? Welche Erfahrungen machten Sie bei der Bundeswehr, was beunruhigte Sie? Bei Reservisten: Welche Ereignisse/Erfahrungen seit Ihrer Entlassung führten Sie zur KDV? Welche Ereignisse, Erlebnisse und Einflüsse hatten Sie kurz vor der Einberufung, so daß möglicherweise der Einberufungsbescheid der Auslöser der sowieso bald geplanten Antragstellung war? Welche Gedanken, Empfindungen usw. löste der Einberufungsbescheid bei Ihnen aus? (Rückblick auf Erlebnisse mit Tod und Gewalt, Krieg usw.) Wie kamen Sie zu einer tatsächlichen Gewissensentscheidung? Überlegen Sie: Wie verhindern Sie den Eindruck, daß Sie sich vor dem Wehrdienst drücken wollen und der KDV-Antrag der letzte Ausweg war?
Weitere Tipps
Vor der Reinschrift von Lebenslauf und Begründung sollte beides mit einem erfahrenen Berater durchgesprochen werden. Möglichst alles mit PC, Schreibmaschine oder in gut lesbarer Schrift abfassen. Von allen Schriftstücken eine Kopie oder einen Durchschlag für die eigene Akte (zuhause) anfertigen. Auch Lebenslauf und Begründung mit Name, Anschrift, Personenkennziffer, Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen. Postversand per Einschreiben und Rückschein.
Schriftliches Anerkennungsverfahren
Sobald die Musterung mit dem Ergebnis "wehrdienstfähig" rechtskräftig geworden ist, wird der KDV-Antrag vom Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst in Köln geschickt. Sobald der Kriegsdienstverweigerer darüber informiert wurde, ist der Schriftwechsel (z.B. Nachreichen von Antragsunterlagen, Zurückstellungsanträge usw.) an das Bundesamt zu richten.
KDV-Verfahren für Soldaten
Wer seinen KDV-Antrag so spät stellt, daß das Anerkennungsverfahren in die Zeit des Wehrdienstes fällt (nach der Einberufung), kann die Befreiung von Wach- und Schießausbildung beantragen.
Wer als Soldat noch vor dem Gelöbnis steht, sollte dieses verweigern. Wer es jedoch bereits abgelegt hat, kann darauf verweisen, daß er vom Wortlaut her (Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen") keine militärische Verpflichtung eingegangen ist und die dort gelobten Tugenden, Treue und Tapferkeit, auch bei einer gewaltfreien Landesverteidigung von großer Bedeutung sind.
Sonderfälle
Weitere Gesetze und Erlasse können Sie >>hier finden.
Informationen über die gesetzlich geregelten Wehr-/Zivildienstausnahmen hinaus das heißt durch Erlaß geregelte und nicht einklagbare Ausnahmen vom Grundwehrdienst bzw. Zivildienst (Nichtheranziehungszusagen) gibt es >>hier im Internet.
Nach der Anerkennung
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind zu einem Ersatzdienst außerhalb der Bundeswehr verpflichtet. Dieser ist insbesondere im sozialen Bereich abzuleisten. Es gibt aber auch Stellen in anderen Bereichen, z. B. im Umweltschutz, als Hausmeister oder Fahrer.
Wehrdienstleistende Soldaten werden mit ihrer Anerkennung als KDVer in Zivildienstleistende "umgewandelt" und müssen ab diesem Zeitpunkt die restliche Zeit zum Zivildienst abdienen. Nach der Anerkennung bleiben für frühere Soldaten drei Wochen Zeit, um eine Zivildienststelle zu finden.
Weitere Möglichkeiten
stellen der "Andere Dienst im Ausland" nach § 14 b sowie das Freiwillige Soziale Jahr nach § 14 c des ZDG dar. Voraussetzung ist die Anerkennung als KDV.
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