Alternativen zu militärischer Gewaltanwendung müssen weiterentwickelt werden

 

Zur Aussetzung der Wehrpflicht und

zum Tag der Kriegsdienstverweigerung

Ulrich Schmitthenner

Zum Ende Juni wird die Wehrpflicht ausgesetzt. Gründe gibt es genug: die Ungerechtigkeit bei der Heranziehung zum Pflichtdienst, nur fünfzehn Prozent benötigte die Bundeswehr, weit mehr mussten einen Ersatzdienst leisten, fast die Hälfte wurde ausgemustert. Das Bundesverfassungsgericht hätte nicht anders gekonnt, als eine Änderung zu erzwingen. Dem ist der letzte Verteidigungsminister zuvorgekommen.[i]

Für die Regierung wurde entscheidend, dass statt der Aufgabe der Landesverteidigung die Armee nun für Auslandseinsätze umgestaltet werden soll. Dafür braucht es weniger Grundwehrdienstleistende als Spezialisten. Die Konzeption dafür entfaltete sie in ihren verteidigungspolitischen Richtlinien und zuletzt im Weißbuch zur Sicherheitspolitik 2006. Das militärische Gewicht in der NATO und anderswo soll erhöht, der Zugang zu Rohstoffen für unsere Wirtschaft gesichert werden; fraglich ist, dass das die Verfassung abdecken kann, weit entfernt von der ökumenischen Zielsetzung eines gerechten Friedens. Dafür wird die Bundeswehr nun umgebaut.

Doch auch nach der Aussetzung der Wehrpflicht gibt es Kriegsdienstverweigerer. Eine drei- bis vierstellige Anzahl von Soldaten gelangt jedes Jahr zu dem Schluss, dass die Androhung oder Ausübung von tötender Gewalt ihr Gewissen beschädigt.

Gegenüber der Wehrpflicht ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) als ein Ergebnis des Zweiten Weltkriegs im Grundgesetz verankert im Artikel 4, Absatz 3 „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

Die Inanspruchnahme dieses Grundrechts muss allerdings begründet werden. Das birgt einige Fragwürdigkeit, man denke an die Wahrnehmung anderer Grundrechte. Von der ethischen Logik her wäre es im Übrigen eher gerechtfertigt, dass jene, die zur militärischen Gewaltanwendung und zum Töten bereit sind, sich zu ihrem Gewissensstand erklären.

In der Bundesrepublik besteht jedenfalls mit dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz eine gute Grundlage für dessen weitere freiheitliche Ausgestaltung.

Auch wer als Soldat in einer bestimmten Situation Gewissensbedenken gegen einen (völker-)rechtswidrigen Militäreinsatz oder den Einsatz bestimmter Waffen geltend macht, muss die Chance der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer haben.

Dazu hat es eine bemerkenswerte Gerichtsentscheidung gegeben. Der Major Florian Pfaff hat sich geweigert, sich für die Logistik des völkerrechtswidrigen Irakkrieges in Anspruch nehmen zu lassen. Vom Militär wurde er bestraft, vor Gericht bekam er Recht. Für seine hartnäckige Klärung der situativen Kriegsdienstverweigerung von Soldaten hat er den AMOS – Preis für Zivilcourage der württembergischen Offenen Kirche erhalten.

Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung darf ebenso wenig wie jedes andere Grundrecht eingeschränkt werden. Kriegsdienstverweigerer in Krisen- und Konfliktgebieten benötigen Unterstützung und gegebenenfalls Asyl, wenn sie sich dem Zwang zum Militärdienst entziehen und das auf KDV in ihren Heimatländern nicht anerkannt wird.

Heute setzen sich christliche Kirchen weltweit dafür ein, dass Kriegsdienstverweigerung als ein Menschenrecht geachtet wird. Das hat zuletzt der Ökumenische Rat unterstrichen[ii]. Darauf wird auch im Aufruf zum gerechten Frieden auf der Internationalen Friedenskonvokation in Kingston/Jamaika verwiesen. Die UNO-Menschenrechtskommission, Europarat und Europaparlament hegen ähnliche Auffassungen.

Übrigens hat eine Stuttgarterin an der Festschreibung des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung einen bedeutenden Anteil: Anna Haag hatte 1948 dafür gesorgt, dass es in die württembergische Verfassung aufgenommen wurde[iii]. Unterstützt wurde sie dabei unter anderem von Elly Heuss-Knapp. Von hier aus nahm dann diese Initiative ihren Gang bis ins Grundgesetz.

Bereits zuvor lehnten Liebhaber der Bergpredigt aus der Region den Militärdienst aus Gründen ihres christlichen Glaubens ab. Auf viele „Friedensväter“ und „Friedensmütter“ wäre hinzuweisen, wie auf den Stuttgarter Pfarrer Otto Umfried. Auch pietistische Gruppen sind zu erinnern, etwa die „Rappisten“.

In der Landeskirche haben Pfarrer seit Wiedereinführung der Wehrpflicht auf die Gewissensfragen hingewiesen und Kriegsdienstverweigerer in einem oft harten Verfahren begleitet und unterstützt. Das bleibt im öffentlichen Gedächtnis.

Noch zuletzt haben jedes Jahr in Württemberg weit über zweitausend junge evangelische Männer den Kriegsdienst verweigert und stattdessen einen Ersatzdienst abgeleistet. Das war bezogen auf die Anzahl der Kirchenmitglieder mehr als in anderen Landeskirchen.

Die Kriegsdienstverweigerer haben die Gesellschaft geprägt. Sie haben dem militärischen Sicherheitsdenken widersprochen. Viele sind in ihrem Inneren bewegt von den Seligpreisungen Jesu in der Bergpredigt, von seinem Weg und von der alttestamentlichen Vision des Umschmiedens der Schwerter zu Pflugscharen. Ihre Entscheidung nötigt zur Öffnung des Denkhorizontes für alternative nichtmilitärische Konfliktbearbeitung im internationalen Bereich.

Sie bezweifeln, dass Frieden und Sicherheit militärisch geschaffen werden können. Gegenwärtig geben weltweit die Regierungen 1,6 Billionen US-Dollar für Rüstung aus, die USA sind daran mit 43 Prozent beteiligt[iv]. Weniger als der zehnte Teil würde genügen, die Zahl der in absoluter Armut lebenden und der Hungernden weltweit  zu halbieren. Das würde der menschlichen Sicherheit dienen. Doch die politische Willensbildung ist noch nicht soweit gediehen. Dass es überwiegend Staaten mit christlich geprägten Denktraditionen sind, die den Löwenanteil der Rüstungsausgaben auf sich vereinigen, hat gewiss seine Konsequenzen für das Langzeitgedächtnis der Völker.

Konflikte können militärisch nicht nachhaltig gelöst werden. Es braucht gewaltfreie Wege und Versöhnung. Und es sollte eine Notwendigkeit erzeugt werden zum Nachdenken über gewaltfreie Konfliktlösung. Solange das Militär in großer Zahl vorhanden ist, wird es von Politikern schnell und angeblich alternativlos als Mittel zur Konfliktbeseitigung und Interessenswahrung eingesetzt.

In Württemberg sind flächendeckend in jedem Kirchenbezirk ein oder mehrere evangelische Pfarrer  - auch Pfarrerinnen darunter - beauftragt, für Kriegsdienstverweigerer Ansprechpartner zu sein und sie zu unterstützen. Auf landeskirchlicher Ebene wurde ein Pfarramt für KDV und ZDL eingerichtet, das heutige Friedenspfarramt.

Die Pfarrer, die sie in ihrer Gewissensklärung begleitet und unterstützt haben, verdienen Dank und Anerkennung. Der Dank an die Beistände für Kriegsdienstverweigerer ist jedoch kein Abschied. Die Aufgabe hat sich verringert. Aber sie bleibt. Auch durch weiter nötige Information in Gemeinde und Schule über KDV und Möglichkeiten des der freiwilligen Friedensdienste.

Schließlich gilt es, die Herausforderung anzunehmen, langfristig zu denken und Alternativen zu militärischer Gewalt weiterzuentwickeln. Zivile Friedensdienste müssen ausgebaut und dafür mehr Mittel aufgewandt werden. Die Kirchen treten weltweit ein für den Vorrang der Gewaltfreiheit. Die Synode der württembergischen Landeskirche hat beispielhaft in einer Stellungnahme zur Europapolitik verlangt, dass für zivile Konfliktprävention mehr finanzielle Mittel und mehr Personen eingesetzt werden, als für militärische[v]. Die badische Landessynode hat denselben Beschluss gefasst.

Eine ideenanregende Zielsetzung lautet, in Dekanaten und Gemeinden Friedenswerkstätten einzurichten, Raum zu schaffen für gewaltfreie und konstruktive Konfliktbearbeitung.

Die ethischen Anfragen gehen weiter: Es gibt Menschen, die es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dass ein Anteil ihrer Steuerabgaben für militärische Zwecke verwandt wird. Sie verlangen die Schaffung einer alternativ wählbaren Friedenssteuer. Die Kriegssteuerverweigerer sehen sich als konsequente Kriegsdienstverweigerer.

Andere haben Gewissensprobleme mit Rüstungsproduktion und Rüstungsexport. Von Württemberg aus gehen Waffen in alle Welt: nach Mexiko und Saudi Arabien, oft über Hermeskredite aus Steuergeldern abgesichert. Kein Umstand, der Gewissen und Kirche kalt lassen kann. Es bleibt noch eine gute Wegstrecke zu bewältigen für den „Vorrang für zivil".



[i] Schon in ihrer Entstehung trägt die Wehrpflicht einige Fragwürdigkeit mit sich: in Erinnerung gerufen seien ihr Anwender Napoleon. In Frankreich haben sich damals viele junge Männer dem Wehrdienst entzogen, indem sie sich auf den Pilgerweg nach Santiago begeben haben. Man nannte sie "pelegrinos falsos". Die Wehrmacht Hitlers war eine Wehrpflichtarmee. Gegenüber einer Argumentation über „demokratische Ursprünge“ der Wehrpflicht sei daran erinnert, dass aus dem Recht, das sich eine Bevölkerung in demokratischen Aufbrüchen gegenüber alten Verboten nimmt, selbst auch Waffen zu tragen, noch keine Pflicht dazu folgt. Die Wehrpflicht ist kein "Kind der Demokratie". Im Grundgesetz lässt Artikel 12 einen Zwangsdienst eigentlich nicht zu. Die Erweiterung zu Artikel 12a fügt eine „Kann“-Regelung für die Heranziehung zum Wehrdienst ein. Das ist kein Muss.

[ii] Oekumenischer Rat der Kirchen, Zentralausschuss: Protokollpunkt zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen; 1. September 2009

[iii] Am 22. April 1948

[iv] Vgl. dazu das Jahrbuch von SIPRI, Stockholm, 2011. SIPRI versteht unter „Militärausgaben“ alle staatlichen Ausgaben für militärische Kräfte und Maßnahmen verstanden - einschließlich Gehälter und Zahlungen, Operationskosten, der Kosten für Waffen, Ausrüstungen und Militäraufbau, Forschung und Entwicklung, die Tätigkeit der Verwaltungsdienste usw. Das Forschungsinteresse der Experten des 1966 gegründeten unabhängigen Stockholmer internationalen Friedensforschungsinstituts SIPRI gilt Konflikten, Waffen, der Rüstungskontrolle und der Abrüstung. Die Statistiken des Instituts stützen sich auf offene Quellen.

[v] Stellungnahme vom 16. März 2007 zu Krisenprävention und gewaltfreier Konfliktregelung