EKD Friedensdenkschrift 2007

Wer den Frieden will, muss den Frieden vorbereiten, das fordert der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Er widerspricht damit dem alten politischen Grundsatz, dass man den Krieg vorbereiten müsse, wenn man den Frieden wolle. Wirksame Friedenspolitik beruht in der Gegenwart, so der Rat der EKD, auf dem Abbau von Gewalt, dem Ausbau der internationalen Rechtsordnung und der Förderung weltweiter sozialer Gerechtigkeit. Der Dreiklang von Frieden, Recht und Gerechtigkeit wird in der Kurzformel vom "gerechten Frieden" zusammengefasst.

Wie muss unter den gegenwärtigen politischen Bedingungen und zumal nach den Ereignissen des 11. September 2001 das Eintreten für den Frieden aus evangelischer Perspektive aussehen? Vor diesem Hintergrund hatte der Rat der EKD im Jahr 2004 einen entsprechenden Auftrag an die Kammer für Öffentliche Verantwortung erteilt. Der Rat nahm die Ausarbeitung der Kammer, die ihm im Herbst dieses Jahres vorgelegt wurde, einstimmig an und gab sie zur Veröffentlichung frei. Am Mittwoch, 24. Oktober stellten der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber, und der Vorsitzende der Kammer für Öffentliche Verantwortung, Professor Wilfried Härle, in Berlin die Denkschrift vor. Ihr Titel "Aus Gottes Frieden leben für gerechten Frieden sorgen" macht das christliche Selbstverständnis deutlich, dass, wer aus dem Frieden Gottes lebt, für einen gerechten Frieden in der Welt eintreten wird.

Die Denkschrift gliedert sich nach einer Einleitung in vier Teile. Der 1. Teil ("Friedensgefährdungen") analysiert die Ursachen, die derzeit zu einer Gefährdung des politischen Friedens beitragen; neben den sozioökonomischen Problemen werden dabei insbesondere der Zerfall politischer Gemeinschaften ("Staatsversagen"), die Schwächung des Multilateralismus und kulturelle bzw. religiöse Faktoren behandelt. Der 2. Teil wendet sich dem " Friedensbeitrag der Christen und der Kirche" zu: wie sie, aus Gottes Frieden lebend, diesen Frieden bezeugen, für den Frieden bilden, die Gewissen schützen, für Frieden und Versöhnung arbeiten und vom gerechten Frieden her denken. Der 3. Teil ("Gerechter Friede durch Recht") beschreibt die Anforderungen an eine globale Friedensordnung als Rechtsordnung und die Grenzen rechtserhaltenden Gebrauchs militärischer Gewalt. Der 4. Teil schließlich skizziert die "politischen Friedensaufgaben": Die universalen Institutionen müssen gestärkt werden, Europa muss seine Friedensverantwortung wahrnehmen, und es ist notwendig, die Waffenpotenziale abzubauen, hingegen die zivile Konfliktbearbeitung auszubauen.

Klare Leitgedanken verbinden sich in der Denkschrift mit konkreten Handlungsoptionen. So ist etwa mit einer rechtsverbindlichen, internationalen Friedensordnung der Anspruch verknüpft, dass diese Rechtsordnung dem Vorrang ziviler Konfliktbearbeitung verpflichtet ist. Außerdem bindet sie die Anwendung von Zwangsmitteln an strenge ethische und völkerrechtliche Kriterien. Auch die Herausforderung durch den modernen internationalen Terrorismus rechtfertigt keine Wiederbelebung der Lehre vom "gerechten Krieg". Vielmehr bewährt sich gerade in einer solchen Situation die Ausrichtung aller friedenspolitischen Überlegungen an der Leitidee des "gerechten Friedens".

In der neuen Denkschrift wird die Auffassung vertreten, die Drohung mit dem Einsatz nuklearer Waffen sei in der Gegenwart friedensethisch nicht mehr zu rechtfertigen. Doch konnte die Kammer über die friedenspolitischen Folgerungen aus dieser Aussage keine volle Übereinstimmung erzielen.

Der Rat der EKD würdigt die friedenspolitische Rolle Europas und der Europäischen Union (EU). Zugleich warnt er ausdrücklich vor einer Ausweitung der Auslandseinsätze der Bundeswehr. Der Prozess der "Transformation" der bundesdeutschen Streitkräfte in eine Armee im Einsatz wird kritisch betrachtet. Der "Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger" ist eine Aufgabe, die vor allem politisch wahrgenommen werden muss.

Durchgängig hebt die Denkschrift die Notwendigkeit der Prävention hervor; sie erkennt gewaltfreien Methoden der Konfliktbearbeitung einen Vorrang zu; sie betont die wichtige Rolle der zivilen Friedens-, Freiwilligen- und Entwicklungsdienste für die Bewahrung und Förderung eines nachhaltigen Friedens. Mit dieser Grundorientierung bringt die Evangelische Kirche in Deutschland ihre Stimme in die politische und in die ökumenische Diskussion ein. Sie versteht ihre Denkschrift auch als einen Beitrag zu der vom Ökumenischen Rat der Kirchen ausgerufenen Dekade zur Überwindung von Gewalt (2001-2010).

Hannover / Berlin, 24. Oktober 2007

Pressestelle der EKD

 

 

Statement in der Pressekonferenz zur Vorstellung der Friedensdenkschrift des Rates der EKD "Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen" in Berlin

Wolfgang Huber, EKD-Ratsvorsitzender

24. Oktober 2007

Die globalisierte und multikulturelle Welt, in der wir seit dem Ende des Kalten Krieges leben, bedarf einer neuen, zeitgemäßen Friedensethik aus christlicher Verantwortung. Deshalb hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu Beginn der jetzigen Amtsperiode die Kammer für Öffentliche Verantwortung damit beauftragt, eine neue, umfassende und grundsätzliche Ausarbeitung zum Thema "Frieden" vorzubereiten. Im Hintergrund dieses Auftrags standen Erfahrungen, die in den Neunzigerjahren etwa in Afrika (Ruanda) oder auf dem Balkan gemacht wurden – aber auch der 11. September 2001 mit seinen Hintergründen und politischen Folgen.

Der Rat hatte dabei eine klare, dem Evangelium gemäße und verantwortliches Handeln ermöglichende friedensethische Orientierung im Sinn, die keineswegs auf die Fragen militärischgestützter Friedenssicherung und militärischer Interventionen beschränkt ist, die sich aber auch auf Beispiele wie den Kosovokrieg 1999, die Afghanistanintervention 2001 oder den Irakkrieg 2003 anwenden lässt. Zu den großen Friedensgefährdungen unserer Zeit zählt insbesondere auch der moderne internationale Terrorismus. Die Frage ist, wie dieser und anderen akuten Gefahren für den Weltfrieden auf rechtsförmige, wirksame und nachhaltige Weise begegnet werden kann.

Solchen Fragen hat sich die Kammer der EKD für Öffentliche Verantwortung mit großem Engagement, mit Sorgfalt und mit Sachkunde zugewandt. Dabei entstand ein Text, den sich der Rat der EKD in seiner nüchternen Analyse, seiner fundierten biblisch-theologischen Argumentation und seinem durchgängigen Bezug auf den Leitgedanken des gerechten Friedens gern zu Eigen gemacht hat. Ich danke den Mitgliedern der Kammer für Öffentliche Verantwortung, allen voran ihrem Vorsitzenden, Prof. Dr. Wilfried Härle, und ihrer stellvertretenden Vorsitzenden, Prof. Dr. Eva Senghaas-Knobloch, sehr herzlich für die geleistete Arbeit.

Die Denkschrift vertritt einfache und klare Grundsätze und Maximen. Die folgenden hebe ich ausdrücklich hervor: Wer aus dem Frieden Gottes lebt, tritt für den Frieden in der Welt ein. Wer den Frieden will, muss den Frieden vorbereiten. Friede ist nur dann nachhaltig, wenn er mit Recht und Gerechtigkeit verbunden ist. Gerechter Friede setzt in der globalisierten Welt den Ausbau der internationalen Rechtsordnung voraus. Staatliche Sicherheits- und Friedenspolitik muss von den Konzepten der "Menschlichen Sicherheit" und der "Menschlichen Entwicklung" her gedacht werden.

Diese einfachen Leitgedanken verbinden sich mit konkreten Handlungsoptionen. So ist etwa mit der geforderten Rechtsförmigkeit einer internationalen Friedensordnung der Anspruch verknüpft, dass diese Rechtsordnung dem Vorrang ziviler Konfliktbearbeitung verpflichtet ist und die Anwendung von Zwangsmitteln an strenge ethische und völkerrechtliche Kriterien bindet. Auch die Herausforderung durch den modernen internationalen Terrorismus rechtfertigt deshalb keine Wiederbelebung der Lehre vom "gerechten Krieg". Vielmehr bewährt sich gerade in einer solchen Situation die Ausrichtung aller friedenspolitischen Überlegungen an der Leitidee des "gerechten Friedens".

Durchgängig wird in der Denkschrift die Notwendigkeit der Prävention hervorgehoben; gewaltfreien Methoden der Konfliktbearbeitung wird der Vorrang zuerkannt; den zivilen Friedens- und Entwicklungsdiensten wird für die Wiederherstellung, Bewahrung und Förderung eines nachhaltigen Friedens eine wichtige Rolle zugeschrieben. Mit dieser Grundorientierung bringt die Evangelische Kirche in Deutschland ihre Stimme in die politische wie in die ökumenische Diskussion ein. Sie versteht diese Denkschrift deshalb auch als einen Beitrag zu der vom Ökumenischen Rat der Kirchen ausgerufenen Dekade zur Überwindung von Gewalt (2001 - 2010).

In Denkschriften soll, wenn dies möglich ist, ein auf christlicher Verantwortung beruhender, sorgfältig geprüfter und stellvertretend für die ganze Gesellschaft formulierter Konsens zum Ausdruck kommen. Es ist daher von großer Tragweite, dass die Kammer der EKD für Öffentliche Verantwortung den Entwurf des vorliegenden Textes einstimmig verabschieden konnte und dass auch der Rat der EKD ihn einstimmig bejaht hat. Besonders hervorheben möchte ich, dass in ihm – abweichend von den sog. "Heidelberger Thesen" des Jahres 1959, an denen unter anderem der in diesem Jahr verstorbene Physiker und Philosoph Carl Friedrich von Weizsäcker mitgearbeitet hat – die Auffassung vertreten wird, die Drohung mit dem Einsatz nuklearer Waffen sei in der Gegenwart friedensethisch nicht mehr zu rechtfertigen. Über die friedenspolitischen Folgerungen aus dieser Aussage konnte die Kammer für Öffentliche Verantwortung keine letzte Übereinstimmung erzielen. Doch dass ein ethischer Konsens unterschiedliche Abwägungen hinsichtlich seiner politischen Konsequenzen zulässt, ist nicht ungewöhnlich.

Mit dem Leitgedanken des gerechten Friedens, der die Schrift wie ein roter Faden durchzieht und die einzelnen Themenbereiche miteinander verbindet, greift die Denkschrift eine wichtige theologische Tradition auf und führt sie weiter. Man kann in der Sache an den Reformator Martin Luther anknüpfen und an dessen Intervention anlässlich der Fehde um das kleine Städtchen Wurzen im Jahr 1542 denken. Als eine gewaltsame Auseinandersetzung drohte, erinnerte Luther die beiden betroffenen Fürsten an ihre vorrangige Pflicht, sich für den Frieden einzusetzen. Er schlug den Weg der Verhandlung vor, ebenso ein Schiedsgericht, also eine unabhängige, rechtsförmige Instanz der Vermittlung. Sollte eine gütliche Einigung nicht zu Stande kommen, so hielt er auch Gehorsamsverweigerung für denkbar, um den Frieden zu erhalten. Luthers Äußerungen zeigen, dass er dem Frieden den Vorrang zuerkannte und für seine Bewahrung auf Prävention, Verhandlungen und rechtsförmige Lösungen setzte. Sein Vermittlungsversuch war übrigens erfolgreich. Die Beteiligten konnten im April 1542 ein friedliches Osterfest feiern.

Auch bei nüchterner Betrachtung der Realität nach Chancen des Friedens Ausschau zu halten – das ist auch der Geist dieser neuen Friedensdenkschrift. Sie führt die Tradition friedensethischer Urteilsbildung in unserer Kirche unter neuen Bedingungen weiter. Diese Tradition hat in den Zeiten der deutschen Teilung in der Ostdenkschrift von 1965 und der Friedensdenkschrift von 1982 besonderen Ausdruck gefunden; in den Kirchen der DDR hat sie sich besonders in der Friedensdekade, in der großen Wirksamkeit des Zeichens "Schwerter zu Pflugscharen" und in der beherzten Absage an Geist, Logik und Praxis der Abschreckung Ausdruck verschafft. Heute entwickeln wir eine Friedensethik, die unterschiedliche Strömungen unter dem Leitbegriff des gerechten Friedens zusammenführt. Die EKD will damit ihren Beitrag zur friedensethischen Urteilsbildung wie zu praktischen Friedensbemühungen unter den Bedingungen des 21. Jahrhunderts leisten.

Berlin, 24. Oktober 2007