Zur Friedensverantwortung der Kirche

 

Thesen der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für die Betreuung der Kriegsdienstverweigerer in Württemberg (EAK)

Fassung vom 6. August 2002 (Hiroshima-Gedenktag)

Mit den hier vorgelegten Thesen möchte die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für die Betreuung der Kriegsdienstverweigerer in Württemberg (EAK) dem Aufruf des Oekumenischen Rates der Kirchen zur Dekade zur Überwindung von Gewalt folgen und das Gespräch auf allen Ebenen unsrer württembergischen Landeskirche mit dem Ziel anregen, der theologischen Legitimation von Gewalt abzusagen.

 

I. Zu unserer Berufung als Kirche und unser Auftrag zum Frieden

 "Das Reich Gottes ist Gerechtigkeit und Frieden und Freude in dem heiligen Geist"

Römer 14, 17

Wir erinnern: Wir sind als Kirche berufen zu einer Weggemeinschaft der NachfolgerInnen Jesu Christi vom Anbruch des Reiches Gottes bei Jesu kommen bis zur Vollendung des Reiches Gottes bei seiner Wiederkunft. Wir lassen uns dabei leiten von der Hoffnung auf das Reich Gottes, das Gerechtigkeit und Frieden ist. Die Vision vom Reich Gottes eröffnet uns heilsame Alternativen einer jesuanischen "Kontrastgesellschaft" (Lohfink). Wir haben den Auftrag, die Herrschaft Christi schon jetzt in allen Bereichen zu bezeugen und Gestalt werden zu lassen. Und weil die Versöhnung in Christus schon geschehen ist, können wir unseren Auftrag erfüllen.

Wir stellen mit der Oekumenischen Weltversammlung von Seoul 1990 fest: "Die Kirche ist als die Gemeinschaft des gekreuzigten und auferstandenen Christus dazu aufgerufen, in der Welt für die Versöhnung einzutreten. ...

In Jesus Christus hat Gott die Feindschaft zwischen Nationen und Völkern überwunden und will uns auch jetzt Frieden in Gerechtigkeit schenken.... Nach biblischem Glauben bedeutet wahrer Friede, dass jeder Mensch in einer Beziehung der sicheren Geborgenheit zu Gott, zum Nächsten, zur Natur und zu sich selbst steht. Gottes Gerechtigkeit schützt die "Geringsten" (Matthäus 25,31-46), die, die am verletzlichsten sind (5. Mose 24)....

Wir bekräftigen Gottes Frieden in seiner vollen Bedeutung. Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Gerechtigkeit und Frieden zu schaffen und Konflikte durch aktive Gewaltfreiheit zu lösen.

Wir werden jedem Verständnis und System von Sicherheit widerstehen, das den Einsatz von Massenvernichtungsmitteln vorsieht. ..

Wir verpflichten uns, unsere persönlichen Beziehungen gewaltfrei zu gestalten. Wir werden darauf hinarbeiten, auf den Krieg als legales Mittel zur Lösung von Konflikten zu verzichten. ..." (Seoul 1990, Grundüberzeugung VI)

Das Engagement für Frieden in Gerechtigkeit (hebr. Schalom) steht im Mittelpunkt des christlichen Zeugnisses. Das muss in unseren Äußerungen als Kirche, in unserer Verkündigung, ebenso wie in unseren Ordnungen und in unserem Leben zum Ausdruck kommen.

 

II. Zu unserer Schuldgeschichte als Kirche

 "Ihr werdet die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch frei machen"

Johannes 8, 32

Wir erinnern: Wir haben als Kirche in der Geschichte entgegen unserem Auftrag oft genug Gewaltanwendung gut geheißen, Gewalt theologisch legitimiert, Kriege im Namen Gottes geführt, ja sogar Waffen gesegnet. Als eine lutherische Kirche standen und stehen wir noch in der Tradition der Zwei-Reiche-Lehre, die uns gehindert hat, unsere Friedensaufgabe wahrzunehmen und den Staat an Gottes Verheißung und Gebot des Friedens zu erinnern, aktive Formen der gewaltlosen Konfliktbewältigung einzufordern und in der Nachfolge Jesu selber zu wagen. Wir haben so mit dazu beigetragen, dass das Evangelium vom Reich Gottes und vom Frieden spiritualisiert und  seiner Kraft zur politischen Friedensgestaltung beraubt wurde. Die lutherische Lehre von den Zwei Reichen hat die militärische Gewalt des Staates mit legitimiert.

Wir stellen fest: Wir sind als Kirche in unserer Berufung auf Jesus Christus nur dann glaubwürdig, wenn wir unsere eigene Gewaltgeschichte reflektieren, die theologische Legitimation von Gewalt in Bibel und Bekenntnis wahrnehmen, benennen und in einer Hermeneutik, die an Jesu Reich-Gottes-Botschaft orientiert ist, überwinden. Dazu gehört, dass wir dem Denkmodell einer Zwei-Reiche-Lehre absagen und bereit sind, von den Friedenskirchen und ihrer gewaltfreien Nachfolge Jesu zu lernen. *

 

III. Zur Legitimation von Gewalt in unseren Bekenntnissen

 "Christus ist unser Friede"

Epheser 2, 14

Wir erinnern: Die Kirche war über weite Strecken ihrer Geschichte staatshörig. Daraus folgte falsches Reden; aus dem falschen Reden falsches Tun. Ein deutliches Beispiel stellt das Verhalten gegenüber den Täufern dar.

So gehört auch Artikel XVI des Augsburgischen Bekenntnisses (Confessio Augustana, im Folgenden abgekürzt mit CA) zur Schuldgeschichte der Reformation. Ein deutliches Zeichen ist die Preisgabe der Täufer. Tausende von gewaltlosen Täufern wurden mit der Zustimmung der Reformatoren von der Obrigkeit verfolgt, gezielt vertrieben und sogar hingerichtet. Ein Bekenntnis dieser Schuld steht noch aus.

Wir stellen fest: Wir müssen unsere Bekenntnisse nach gewaltfördernden Aussagen durchforschen.

Wir bitten unsre Landeskirche - wollen wir die theologische Rechtfertigung der Gewalt überwinden - eigene Schuld gegenüber den historischen Friedenskirchen und ihren Märtyrern zu bekennen. Wir sind eingeladen in der Gewaltlosigkeit den neuen Lebensstil im Geiste Jesu zu entdecken, der in der Taufe begründet ist und dem Reich Gottes entspricht (vgl. Römer 6). "Jesus stellt den Weg der Gewaltlosigkeit unter die Verheißung einer friedlichen Erde." (Schlußdokument der Europäischen Ökumenischen Versammlung "Frieden in Gerechtigkeit", Absatz 32, Basel 1989, über Mt. 5,5).

Vom iure bellare (d.h. ein Christ könne rechtmäßig Kriege führen) müssen wir zum iure pacificere (d.h. ein Christ ist berufen mit der Stärke des Rechts zum Frieden beitragen) gelangen. Die theologische Aussage von CA XVI muss in dieser Richtung fortgeschrieben werden.

Wir begründen: Die Lehre von gerechten Krieg kann wohl absichtsgemäß kriegshindernd ausgelegt werden. In der Geschichte jedoch diente CA XVI mehr der Gewaltrechtfertigung als der Gewaltverminderung. Die CA ist jedoch kein sakrosankter Text. CA XVI kann als zeitbedingte Erklärung für heutige Situationen nicht mehr herangezogen werden. Der Artikel war eine nachträgliche Rechtfertigung der Schlächtereien im Bauernkrieg. Er war ein politisches Dokument, ein Artikel von "Kaiser und Reich". Seine theologische Basis ist äußerst dürftig (Röm. 13 und 1. Petr. 2). Auch wenn CA XVI das Kriegsrecht seinerzeit verbessert haben mag, fehlt darin eine präzise Definition der Aufgabenbestimmung des Staates. Aussagen über das Fehdeunwesen im 16. Jahrhundert dürfen nicht länger zur theologischen Rechtfertigung politischer Entscheidungen im dritten Jahrtausend herangezogen werden.

IV. Zu unserem Verhältnis als Kirche zum Staat

"Gebt dem Staat, was des Staates ist, aber gebt Gott, was Gottes ist"

(Markus 12, 17)

 Wir erinnern: In der Bibel und in der Geschichte der Kirche besteht keine einhellige Klarheit über die Aufgabe des Staates und der Christen und Christinnen im Staat. Nur Minderheiten haben seit der Konstantinischen Wende eine kritische Haltung gegenüber dem Staat bewahrt. Römer 13, 1-7, nicht Markus 12,13-17 war bis in die Bekennende Kirche hinein Richtschnur des Verhältnisses eines Christenmenschen zum Staat.

Wir stellen mit der Ökumenischen Weltversammlung in Seoul 1990 fest: Es ist der Auftrag der Kirchen, "dass sie den Frieden Jesu Christi bezeugen und bekennen, dass die Treue zu Christus Vorrang vor der Treue zum Staat hat". (Ökumenische Weltversammlung in Seoul 1990; Schlußdokument Teil III, Selbstverpflichtungen)

Der Staat hat die Aufgabe, durch soziale Gerechtigkeit und demokratische Konsensbildung Gewalt weitestgehend zu vermindern.

Auch Barmen V muss einer kritischen Revision unterzogen werden. Die in Barmen V vorgenommene Verknüpfung von Friedenschaffen durch Androhen von Gewalt ist selbst ein problematisches Zeichen von Gewaltförmigkeit im Bekenntnis.

Das Verhältnis von Christen zum Staat muss neu formuliert werden. Christen denken primär im Horizont des mit Jesus Christus schon angebrochenen Reiches Gottes, das jede menschliche Herrschaft und also auch den Staat relativiert und begrenzt. Da wir als Christen und Christinnen in staatlich verfassten Gemeinschaften leben, stellt sich uns die Frage, an welchen staatlichen Gewalten wir noch und an welchen staatlichen Gewalten wir nicht mehr ohne Sünde partizipieren dürfen. Entgegen CA XVI müssen wir heute bekennen, dass wir an tötender staatlicher Gewalt nicht "ohne Sünde" teilhaben können. Es muss eine Distanz zur Macht um der Opfer willen geben.

Wir begründen: Im Bekenntnis von Barmen These V heißt es: "Fürchtet Gott, ehrt den König. 1. Petr.2, 17. - Die Schrift sagt uns, dass der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat, in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem    

Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen."). Dort wird die Aufgabe des Staates so gesehen, dass er durch Androhung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen hat. Dies war auf einen obrigkeitlichen Staat bezogen. Für demokratische Staaten gibt es andere innenpolitische und außenpolitische Formen der Konfliktbewältigung. Konsensbildung wird innerhalb der Gesellschaft erreicht oder zwischen den Staaten und nicht durch Androhung von Gewalt. **

 

V. Nicht wahrgenommene Gewalt ent-decken

"Bis heute leidet das Reich Gottes Gewalt"

nach Matthäus 11, 12

Wir erinnern an die Rede vom Zorn Gottes und dem Gericht Gottes. Die ewige Gewaltandrohung in CA XVII ("zur ewigen Strafe verdammt") stellt ein schwerwiegendes theologisches Problem dar. Wir halten die Rede vom Zorn und Gericht Gottes für unverzichtbar. Aber wir können die biblische Rede vom Zorn und vom Gericht Gottes als Gottes Widerstand gegen Lüge und Ungerechtigkeit nur so interpretieren, dass der Zorn Gottes eine Gestalt seiner Liebe bleibt und das Gericht Gottes uns Menschen zurechtbringt, nicht aber auf ewig vernichtet und nicht ewiger Höllenpein preisgibt.

Wir stellen fest: Wir haben als Kirche die Aufgabe, die offene und versteckte Gewalt in den biblischen Texten, im Gottesbild, in Liedern und Liturgien zu "ent" - decken. Dazu gehören auch die dogmatischen Bilder von der Verdammnis und dem Gericht, sowie eine falsch verstandene Kreuzestheologie. Die Vorstellung von Confessio Augustana CA XVII von der ewigen Pein und Qual gehört in die Reihe der noch anfangschristlichen Gewaltphantasien.         

Wir erteilen als Kirche der theologische Denkformel von Gewalt als opus alienum der Liebe (tötende Gewalt könne eine Gestalt der Liebe sein) eine Absage.

Diese theologische Rede von Gewalt als opus alienum ist Ausdruck einer theologischen Schizophrenie. Gewalt ist nach biblischem Sprachgebrauch "Sünde" und nichts anderes. Tötende Gewalt kann niemals eine Gestalt der Liebe sein. Die theologische Rechtfertigung von Sünde ist Irrlehre. Die theologische Rechtfertigung von Gewalt ist Irrlehre.

 

VI. Traditionen der Gewaltlosigkeit neu entdecken

"Selig sind die Gewaltfreien, denn sie werden das Erdreich besitzen"

Matthäus 5,5

Wir erinnern: Wir haben als Kirche Theologen der Gewaltlosigkeit und christliche Pazifisten als "Schwärmer" an den Rand gedrängt und mit dazu beigetragen, dass Thron und Altar, Katechismus und Bajonett, Christ sein und Soldat sein, zusammenfielen.

Viele Liebhaber des Friedens, die - gegen Widerstände - dem Geist der Bergpredigt in Theologie und Praxis gefolgt sind, sind ungehört geblieben, weil man sie mundtot machte. Wir bekennen unsere Schuld, dass wir bis heute auf das Zeugnis dieser christlichen Märtyrerinnen und Märtyrer nicht gehört und uns von den Irrwegen unserer Vorfahren nicht distanziert haben. Die historischen Friedenskirchen haben das Zeugnis der Gewaltfreiheit trotz Widerständen und Verfolgung durchgehalten.

Wir stellen fest: Wir müssen als Kirche die Traditionen der Gewaltlosigkeit in der Bibel und in der Kirchengeschichte neu entdecken. Die ökumenische Dekade zur Überwindung von Gewalt macht uns deutlich, dass Gewaltfreiheit in der Nachfolge Jesu ein unverzichtbares Kennzeichen der Kirche ist (nota ecclesiae).

Die Kirchen werden vor allem Theologen der Gewaltfreiheit nachträglich zu rehabilitieren haben, z. B. auch die religiösen Sozialisten während des Dritten Reiches. Sie werden bei ihren Reflexionen über Gewaltfreiheit und Frieden neu anknüpfen können an Theologen wie Otto Umfrid, Friedrich Siegmund-Schultze und andere. In unserer regionalen Tradition in Württemberg soll an Paul Knapp, Eugen Jäkh, Rudi Daur erinnert werden. Sie alle können für eine Neubesinnung Hilfe geben.

 

Anmerkungen:

* "Lieber Herr Pfarrer, sie werden noch einmal an mich denken und mir zugeben, dass man mit Ihrer braven Unterscheidung der Zwei - Reiche - Lehre nicht weiterkommt oder eben nur dorthin, wohin Deutschland nach 400 Jahren lutherischer Unterweisung nun gekommen ist (Drittes Reich). Ich denke es gibt wenig Dinge, an denen der Teufel so viel Spaß hat als an dieser Unterscheidung und an den sauberen Handschuhen, deren manche Theologen sich aufgrund dieser Unterscheidung zu erfreuen dürfen glauben." (Karl Barth in der Herbstkrise 1938,Ev. Th. 48 München 1988 S. 521-545)

 

** Zur Loyalität eines Christenmenschen gegenüber dem Staat: Der Staat ist die Institution der Gewalt schlechthin. Er wird in der Bibel und den christlichen Bekenntnistraditionen fraglos bejaht als von Gott angeordnet und verfügt. Diese fraglose Bejahung des Staates hängt zusammen mit einem Verlust und einer Verdrängung der Vision Jesu vom Reich Gottes.  An die Stelle der Vision Jesu vom Reich Gottes ist die Erlösung durch Jesu Sühnetod getreten und die Hoffnung auf das individuelle Heil nach diesem irdischen Leben.

   Vom Reich Gottes wird nur mehr  zukünftig geredet. Damit wird der Staat etabliert.  Für Jesus war das Reich Gottes aber in seiner Person und in seinem Verhalten schon angebrochen.  Wenn Gottes Reich vollendet sein wird, wird es keinen Staat mehr geben.

   Kirche ist das wandernde Gottesvolk vom Anbruch des Reiches Gottes in Jesu erstem Kommen zur Vollendung des Reiches Gottes mit Jesu zweitem Kommen.  Kirche nimmt zeichenhaft und gebrochen vorweg, was in Gottes Reich sein und gelten wird. Die Kennzeichen der Kirche sind die Seligpreisungen der Bergpredigt. Was im Reich Gottes gilt, die Seligpreisung der Gewaltlosen, gilt heute schon in der Kirche. Kirche hat noch an der Welt Anteil und sie hat schon am Reich Gottes Anteil. Sie ist das Volk, das seinem gewaltlosen Gott in Jesus schon heute entspricht. Darum werden Christen und Christinnen im Namen Jesu nicht an tötender Gewalt des Staates partizipieren können. Nicht Röm 13 mit dem Gebot der fraglosen Unterordnung unter den Staat und seine Schwertgewalt ist die Richtschnur des Christen für sein politisches Handeln, sondern Markus 12,17 "Gebt dem Staat, was des Staates ist, aber gebt Gott, was Gottes ist".  Der Kaiser, der Staat haben Anspruch auf Münzen und Sachen, denen sie ihr Bild aufprägen können, sie haben keinen Anspruch auf Menschen, die Gottes Bild sind.

   Allumfassende Versöhnung und Gewaltfreiheit sind das Ziel der Wege des gewaltfreien Gottes Jesu. Dieses Ziel hat die Kirche heute schon zu bezeugen und zu leben. Entsprechend hat sie, da alles rechte Tun mit dem rechten Denken und dem rechten Bekennen anhebt, auch ihre Bekenntnistraditionen zu erneuern. Das Augsburgische Bekenntnis Artikel III, wonach Christus durch sein Opfer Gottes Zorn versöhnte, Artikel 16, wonach Christen "ohne Sünde" "Übeltäter mit dem Schwert bestrafen, rechtmäßig Kriege führen" können, und Artikel XVII, wonach Jesus Christus im Jüngsten Gericht "die Gottlosen Menschen ... in die Hölle und zur ewigen Strafe verdammen wird", schreiben Gewalt und Unversöhnlichkeit fort und verhindern die in der Nachfolge Jesu gebotene Eindeutigkeit im Tun der Versöhnung, die Gewalt ausschließt.

 

(Kontakt: Pfarramt für KDV, ZDL und Friedensarbeit, Haeberlinstr. 1-3, 70563 Stuttgart, Tel.: 0711/9781-114, Fax: - 105, eMail: frieden@ejwue.de)