Der gerechte Friede und die westliche Sicherheitspolitik

Ulrich Frey:

Der gerechte Friede und die westliche Sicherheitspolitik:
Das strategische Konzept der NATO von 1999, die National Security Strategy von 2002, die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik von 2003, das Weißbuch von 2006

Ökumenischer Konsens und damit von sinnstiftender Bedeutung für Friedensethik und Friedenspolitik im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes ist heute das Leitbild des "gerechten Friedens." Der gerechte Frieden signalisiert einen Paradigmenwechsel und fordert einen Politikwechsel im Sinne der unbedingten Option für die Gewaltfreiheit und des antirömischen Mottos "Wenn du den Frieden willst, bereite den Frieden vor". Zu prüfen ist, inwieweit sich die westliche Sicherheitspolitik seit 1999 mit diesem Leitbild deckt. Dazu ist 1. das Leitbild vorzustellen, 2. die westliche Sicherheitspolitik im Sinne des konziliaren "Sehens" zu skizzieren, 3. sollen die kritischen Punkte dieser Sicherheitspolitik bewertet werden. Unter 4. ist nach den Möglichkeiten des Handelns zu fragen.

1. Zum Leitbild des gerechten Friedens1

Das Leitbild des "gerechten Friedens" ist der ökumenisch2 konsentierte ganzheitliche friedensethische Ansatz mit friedenspolitischen Konsequenzen auch auf dem Feld der Sicherheitspolitik. Das Leitbild vom gerechten Frieden ist als die Alternative zum Leitbild vom gerechten Krieg entstanden. Es konkretisiert den konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung.

Die Figur des gerechten Friedens leitet sich systematisch aus verschiedenen Quellen ab, u.a. aus der Heidelberger Minimierungsformel der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) und aus dem schon erwähnten konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung. Der gerechte Friede lebt von der biblisch angelegten Gewaltfreiheit und zielt darauf ab, Gewalt zu überwinden. Nimmt man die Inhalte dieser und anderer Quellen systematisch zusammen, so lässt sich die Botschaft des gerechten Friedens kurz so fassen:

  • Der gerechte Friede kann nicht als die bloße Abwesenheit von Krieg verstanden werden, sondern als ein umfassendes konstruktives Programm zur Durchsetzung der vorrangigen Optionen zugunsten der Armen, der Gewaltfreiheit und der Förderung und des Schutzes des Lebens.
  • Der gerechte Friede ist ein offener, geschichtlich-dynamischer Veränderungsprozess mit immer neuen Anstrengungen aufgrund der jeweiligen realen Situation zur Minimierung der sich wandelnden Ursachen von Unfrieden, welche sind: Not, Gewalt, Unfreiheit und destruktive Aggressivität aus Angst.
  • Leitlinien dieses Prozesses sind weltweit geltende Normen und Werte wie Demokratie und Menschenrechte, sowie die Forderung nach einer Weltinnen- und Weltordnungspolitik. Friedenspolitisch hat der gerechte Friede zum Inhalt, Macht im Sinne von violencia (Verletzung, Schändung, Entheiligung) zu brechen und eine gewaltfrei und demokratisch begründete Macht im Sinne von potestas (an Recht gebunden, Sanktionen unterworfen) zu etablieren.
  • Das Leitbild des gerechten Friedens zielt darauf, kriegerischer Gewalt überhaupt die Legitimation zu entziehen, also das Kriegführen moralisch zu ächten, politisch überflüssig zu machen und von Rechts wegen zu verbieten, Gerechtigkeit zu fördern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.
  • Der gerechte Friede dient dem Schalom des hebräischen Testamentes und ebnet den Weg zum Reich Gottes. "Denn siehe, das Reich Gottes ist mitten unter euch" (Luk 17,21).
Dieses Leitbild ist ein Instrument zur Analyse der Situation sowie zur Festlegung der nötigen friedenspolitischen Anstrengungen im Sinne von Näherungslösungen. Es taugt aber nicht als konkrete Handlungsanleitung für einzelne Fälle. Zu deren Bearbeitung sind mittlerweile in Praxis und Wissenschaft erprobte Konzepte und handhabbare Instrumente zur Prävention von gewaltförmigen Krisen, zu deren Bearbeitung und zur Konfliktnachsorge entwickelt worden. Die in Deutschland so betitelte zivile Konfliktbearbeitung (angelsächsisch: crisis prevention) füllt einen der Instrumentenkästen zur Realisierung des gerechten Friedens, wenn es um die Überwindung von Gewalt geht.


2. Zum Verständnis von "westlicher" Sicherheitspolitik

"Die Europäische Sicherheitsstrategie, das strategische Konzept der NATO und die Nationale Security Strategy der Vereinigten Saaten bilden eine geeignete Grundlage für einen vertieften Dialog über die weitere Gestaltung unserer gemeinsamen Sicherheitsagenda"3, so urteilte Bundeskanzlerin Merkel im Jahre 2006. In den Dokumenten und bei der Umsetzung werden aber Widersprüche zum Leitbild des skizzierten gerechten Friedens deutlich. Im Folgenden sollen ausgewählte Ansätze und Elemente westlicher Sicherheitspolitik skizziert werden.

2.1 Das Neue strategische Konzept der NATO

Das Neue strategische Konzept der NATO, beschlossen von den Staats- und Regierungschefs im April 1999 zum 50-jährigen Jubiläum des Bündnisses zur Zeit des Kosovo-Krieges der NATO gegen Jugoslawien, also kurz nach dessen Beginn am 24.3.1999 noch in der Ära des Präsidenten Clinton, leitet die neueste Etappe einer noch offenen Entwicklung im Verhältnis zwischen den USA und Europa ein. Begonnen hatte die NATO als ein von den USA geführtes kollektives militärisches Verteidigungsbündnis gegen einen möglichen Angriff der Sowjetunion bzw. des Warschauer Paktes. Seit 1999, also nach der Auflösung des Warschauer Paktes am 1.7.1991 und damit nach dem Wegfall der Bedrohung aus dem Osten sucht die NATO eine angepasste Begründung für ihre Existenz. Sie mutierte zu einer primär politischen Allianz4 der kollektiven Sicherheitspolitik. Das neue strategische Konzept bestätigte zwar die §§ 5 und 6 des Vertrages von Washington (NATO-Vertrag) zum Bündnisfall, also zum bewaffneten Angriff auf das Gebiet der Bündnispartner. Es weitete aber den Sicherheitsbereich der NATO gemäß den neu definierten politischen Bedrohungen aus: "Die Sicherheit des Bündnisses muss jedoch auch den globalen Kontext berücksichtigen. Sicherheitsinteressen des Bündnisses können von anderen Risiken umfassender Natur berührt werden, einschließlich Akte des Terrorismus, der Sabotage und des organisierten Verbrechens sowie der Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen. Die unkontrollierte Bewegung einer großen Zahl von Menschen, insbesondere bewaffneter Konflikte, kann ebenfalls Probleme für die Sicherheit und Stabilität des Bündnisses aufwerfen. Im Bündnis gibt es Mechanismen für Konsultationen nach Artikel 4 des Washingtoner Vertrages sowie gegebenenfalls zur Koordinierung der Maßnahmen der Bündnispartner einschließlich ihrer Reaktionen auf derartige Risiken" (Nr. 24 des neuen strategischen Konzeptes). Dabei "ist das Bündnis einem breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatz verpflichtet, der die Bedeutung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und umweltpolitischer Faktoren neben der unverzichtbaren Verteidigungsdimension anerkennt..." (Nr. 25). Bezüglich der Mandatierung und damit der Legitimierung von militärischen Einsätzen ist die rote Linie ganz allgemein durch die Worte "in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht" (Nr. 31), "die Charta der Vereinten Nationen" (Nr. 10, 11) und den Hinweis auf die "primäre Verantwortung" des Sicherheitsrates (Nr. 15) gezogen. "Für die vorhersehbare Zukunft" wird zur "Abschreckung jeglicher Aggression" "eine geeignete Zusammensetzung nuklearer und konventioneller Streitkräfte beibehalten, die in Europa stationiert sind und auf dem gebotenen Stand gehalten werden, wo dies erforderlich ist, wenngleich auf dem geringstmöglichen ausreichenden Niveau." "Einzig Nuklearwaffen machen die Risiken jeglicher Aggression unkalkulierbar und unannehmbar" (Nr. 46). Die Bundesregierung teilt diese Position mit der Begründung: "Der grundlegende Zweck der nuklearen Streitkräfte der Bündnispartner ist politischer Art: Wahrung des Friedens, Verhinderung von Zwang und jeder Art von Krieg."5

Das Verhältnis der europäischen Partner zur Vormacht USA in der NATO ist ambivalent. Hätte im Verlauf des Kosovo-Krieges ein Mitglied der NATO die Kriegskoalition gegen Jugoslawien verlassen, hätte dies das politische Ende des Bündnisses einleiten können. Deutlich ist das Streben der Europäer nach mehr Eigenverantwortung und Gleichberechtigung in der NATO gegen die Dominanz der USA. Münkler analysiert, dass sich die USA in der NATO bis 1991 einer "politisch-militärischen Selbstbindung"6 unterworfen hätten, die ihr imperiales Agieren begrenzt hätte. Danach hätten die USA als imperiale Macht zu wirken begonnen. Infolge der von ihr forcierten Osterweiterung der NATO (neue Mitglieder ab 2004 gemäß Beschluss des NATO-Gipfels 2002 in Prag, auch auf dem früheren Territorium des Warschauer Paktes: Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Tschechien, Slowakei) könnten die USA "West- und Mitteleuropa mit starken Ausstrahlungen auf Osteuropa unter ihrer Kontrolle halten …, ohne sich dabei größeren Selbstbindungen und Selbstverpflichtungen unterwerfen zu müssen." "Die US-Amerikaner bestellen das Essen, die Europäer waschen das Geschirr ab."7 Einen Tag nach dem Terroranschlag vom 9. September 2001 habe die NATO zwar den Bündnisfall erklärt. Die USA hätten aber die NATO nicht umfassend in Anspruch genommen, sondern statt dessen selektiv gemäß ihren Interessen mit dem Instrument einer Koalition der Willigen (coalition of the willing)wie im Krieg gegen die Taliban in Afghanistan reagiert. Dembinski hält die NATO als politisches und militärisches Bündnis aus der Sicht des Jahres 1999 für "zukunftsfähig, wenn sie die politische Hoheit der OSZE im Bereich der neuen Aufgaben der Friedenssicherung und des Krisenmanagements respektiert, ihren Zuständigkeitsbereich beschränkt und ihre Erweiterung an die Entwicklung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Russland koppelt. Die wichtigste Bedingung aber bleibt die amerikanische Bereitschaft zur Einschränkung ihrer Machtfülle durch ein multilaterales Regelwerk."8 Gegenwärtig ist aus Anlass der von den USA in Polen und Tschechien geplanten Raketen- und Radarstationen eine Entfremdung zwischen alten europäischen NATO-Mitgliedern und den USA, aber auch eine verstärkte Beziehung zwischen neuen europäischen NATO-Mitgliedern und den USA festzustellen.

2.2 Die National Security Strategy der Vereinigten Staaten (NSS)

Die NSS vom September 2002 entstand unter dem Schock der Terroranschläge vom 11.9.2001. Sie demonstrierten, wie verwundbar die Macht der USA ist. In dem Strategiepapier werden die "amerikanischen Machtressourcen" von der "traditionellen Militärpolitik mit Optionen zu präventiven bzw. präemptiven Interventionen über neue Formen der Diplomatie bis hin zur Entwicklungshilfe"9 entfaltet. Die wesentlichen Bedrohungsvorstellungen der NSS sind der Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, "gescheiterte Staaten" und die organisierte Kriminalität.

Auf scharfen politischen und völkerrechtlichen Widerspruch ist die NSS weltweit gestoßen, weil sie das Recht der USA auf "antizipierende Aktionen der Selbstverteidigung" statuiert: "Jahrhunderte lang erkannte das Völkerrecht an, dass Staaten nicht erst einen Angriff erleiden müssen, bevor die Verteidigung gegen Streitkräfte, von denen eine unmittelbare Gefahr ausgeht, rechtmäßig ist. Rechtswissenschaftler und Völkerrechtler ... banden die Legitimität von Prävention häufig an die Existenz einer unmittelbaren Gefahr - zumeist eine sichtbare Mobilisierung von Land-, See und Luftstreitkräften, die sich auf einen Angriff vorbereiten. Wir müssen das Konzept der unmittelbaren Bedrohung an die Fähigkeiten und Ziele der heutigen Gegner anpassen. ... Die Vereinigten Staaten haben sich seit langem die Option präventiver Handlungen offen gehalten, um einer hinreichend großen Bedrohung der nationalen Sicherheit begegnen zu können. Je größer die Bedrohung, desto größer das Risiko, das aus Tatenlosigkeit erwächst - und desto zwingender das Argument für antizipierende Aktionen der Selbstverteidigung, selbst wenn Unsicherheit darüber besteht, wann und wo der Feind angreifen wird." (Abschnitt V der NSS)

2.3 Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Die "Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik" (ESVP) wird im Rahmen der zweiten Säule der Europäischen Union, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), vom Rat der EU verantwortet. Die konzeptionelle Grundlegung der ESVP ist die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS), beschlossen vom Europäischen Rat am 13.12.2003. Die ESVP hat eine zivile und eine militärische Dimension. Die zivile Dimension wird durch ein fortzuschreibendes Planziel für die zivile Krisenbewältigung (Civilian Headline Goal) bestimmt und stellt Polizeikräfte, Experten für den Aufbau solider Administrationen und funktionierender Rechtsordnungen, geschulte Krisenbeobachter und Fachleute für Katastrophenschutz. Der militärische Teil wurde grundsätzlich beschlossen durch den Europäischen Rat 1999 in Köln. Der militärische Auftrag wird im Einzelnen bestimmt durch ein ebenfalls fortzuschreibendes Planziel für die militärische Krisenbewältigung (European Headline Goal), welches die so genannten "Petersberg-Aufgaben" aus dem Vertrag von Nizza (Art. 17.2: humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedenschaffender Maßnahmen) und darüber hinaus weitere Aufgaben umfasst. Seit 1999 haben insgesamt 18 polizeiliche und militärische ESVP-Missionen10 (davon 13 ausschließlich ziviler Natur) stattgefunden, von denen 10 noch laufen. Als hauptsächliche Bedrohungen identifiziert die ESS ähnlich wie die NATO und die NSS den Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikten, das Scheitern von Staaten und die organisierte Kriminalität. Keine dieser Bedrohungen wird jedoch als rein militärischer Natur qualifiziert und "kann auch nicht mit rein militärischen Mitteln bewältigt werden." Als globale "Herausforderungen" erkennt die ESS Armut, Hunger, Epidemien wie AIDS und den Wettstreit um natürliche Ressourcen.

"Die ESS beschreibt mit Selbstbewusstsein das gewachsene Gewicht der erweiterten Union als Akteur mit globaler Verantwortung" - so die Bewertung des Auswärtigen Amtes.11 Die ESS - mehr ein Grundkonzept europäischer Sicherheitspolitik als ein Strategiepapier - unterliegt anderen Rahmenbedingungen als die NSS, weil die EU mangels machtpolitischer Ressourcen kein den USA vergleichbarer global player ist. Das leitende Motiv für die Schaffung der ESS war die veränderte außen- und sicherheitspolitische Situation der EU nach dem Ende der Sowjetunion 1989 und dem Terroranschlag vom September 2001, der äußere Anlass die Erkenntnis aus dem Kosovo-Krieg 1999, dass die Europäer politisch und militärisch wegen Uneinigkeit und strategisch-militärischer Schwächen nicht in der Lage waren, Ordnung im eigenen Hause, nämlich auf dem Balkan und gegen das Jugoslawien des Präsidenten Miloševic herzustellen. Den Luftkrieg hätte die EU alleine wegen mangelnder Bewaffnung, Ausrüstung und Technologie im Vergleich zu den USA nicht führen können.

Die ESS beinhaltet zwei unverbunden nebeneinander stehende Konzeptionen einer europäischen Sicherheitspolitik12: einen gegenwärtig überwiegenden13 verteidigungspolitischen und einen ordnungspolitisch geprägten Sicherheitsauftrag. Eine klare Strategie in der entscheidenden Frage von Interventionen wie etwa die NSS der USA verfolgt die ESS nicht. Bezüglich der Auswirkungen auf die europäische Politik heißt es: "Aktiver bei der Verfolgung unserer strategischen Ziele. Dies gilt für die gesamte Palette der uns zur Verfügung stehenden Instrumente der Krisenbewältigung und Konfliktverhütung, einschließlich unserer Maßnahmen im politischen, diplomatischen, militärischen und zivilen, handels- und entwicklungspolitischen Bereich. Es bedarf einer aktiveren Politik, um den neuen, ständig wechselnden Bedrohungen entgegenzuwirken. Wir müssen eine Strategiekultur entwickeln, die ein frühzeitiges, rasches und wenn nötig robustes Eingreifen fördert." (In anderssprachigen Versionen wird "Eingreifen" mit "Intervention" übersetzt.) Von präemptiven Schlägen, wie sie die NSS als möglich bezeichnet, distanziert sich die ESS nicht ausdrücklich, ist jedoch durch die Bindung an die Charta der Vereinten Nationen und den Grundsatz des Multilateralismus in diese Richtung begrenzt. Ein wesentlicher Unterschied zur NSS ist, dass die ESS die Multilateralität der EU-Anstrengungen auch im Rahmen der Vereinten Nationen unterstreicht. In der entscheidenden Frage, unter welchen Voraussetzungen die EU in anderen Staaten intervenieren darf oder soll, ist zu entscheiden, ob europäische Sicherheitspolitik vorrangig militärisch oder ordnungspolitisch zu integrieren ist. Die EU sollte ihre Stärken aus ihrer soft power zum Ausbau ihrer zukunftssicheren Chancen als Zivilmacht und nicht als Militärmacht in Konkurrenz mit den USA nützen. Die EU sollte auf der Grundlage des geschichtlich bewährten "europäischen Multilateralismus" durch "eigenes Vorbild, politische Überzeugungskraft und wirtschaftlichen Einfluss für (seine) Vision von Recht und globaler Kooperation eintreten"14, um auf diese Weise ihren Beitrag zur Weltordnung zu leisten.

2.4 Weißbuch

Das neue "Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr"15 analysiert die globalen Veränderungen zwölf Jahre nach Erscheinen des letzten Weißbuches und zieht Folgerungen daraus für die Grundlagen deutscher Sicherheitspolitik, die Einbettung in den internationalen Rahmen und die Entwicklung der Bundeswehr. Obwohl herausgegeben vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), versteht es sich als eine ressortübergreifende Standortbestimmung der Bundesregierung. Das Weißbuch zieht aus dem umfassenden, "erweiterten" Sicherheitsbegriff, auf dem die deutsche Sicherheitspolitik beruht, den Schluss, alle sicherheitspolitischen Strukturen seien zu vernetzen: "Nicht in erster Linie militärische, sondern gesellschaftliche, ökonomische und kulturelle Bedingungen, die nur in multinationalem Zusammenwirken beeinflusst werden können, bestimmen die künftige sicherheitspolitische Entwicklung. Sicherheit kann daher weder rein national noch allein durch Streitkräfte gewährleistet werden. Erforderlich ist vielmehr ein umfassender Ansatz, der nur in vernetzen sicherheitspolitischen Strukturen sowie im Bewusstsein eines umfassenden gesamtstaatlichen und globalen Sicherheitsverständnisses zu entwickeln ist."16 Zu vernetzen aus der Sicht des BMVg wären die unterschiedlichen Instrumente von Bundeswehr, Entwicklungs- und humanitärer Hilfe, von Polizei und anderen Akteuren zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung. Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus bleiben vorrangige Aufgaben.

Weil das Weißbuch nur einen Teil der Sicherheitspolitik der Bundesregierung repräsentiert, ist der konzeptionell wichtigere Teil, der Aktionsplan der Bundesregierung "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" vom 12.5.2004 heranzuziehen. Der Aktionsplan wird im Weißbuch lediglich als ein "Baustein" und "Beispiel"17 zitiert, ohne auf seine im Gegensatz zum Weißbuch nicht militärische Ausrichtung, den erstmals erklärten Primat des Zivilen in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, einzugehen. Differenzierend heißt es im Aktionsplan zu den militärischen Instrumenten der Krisenprävention: "Diese (sc. die militärischen Instrumente der Krisenprävention) sind zwar nicht Gegenstand dieses Aktionsplanes (Hervorhebung UF), gleichwohl fordert ein umfassender Ansatz, auch die Schnittstellen der zivilen zur militärischen Krisenprävention zu berücksichtigen."18 Schon hier deutet sich an, dass die Verständnisse von Sicherheit seitens des nicht-militärischen Teils der Bundesregierung und des BMVg verschiedene Richtungen einschlagen. Der 1. Bericht der Bundesregierung vom 31.5.2006 über die Umsetzung des Aktionsplanes relativiert diesen Befund aber wieder: "Mit ihrem Konzept der 'Zivilen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung' führt die Bundesergierung alle verfügbaren Instrumente der Krisenprävention in einem einheitlichen, von einer zivilen Zielsetzung bestimmten Politikansatz zusammen. Der Begriff 'Zivile Krisenprävention' ist daher nicht als Abgrenzung zu militärischer Krisenprävention zu verstehen, sondern schließt letztere mit ein (Hervorhebung UF)." Die Bundesregierung verwischt den Unterschied zwischen ziviler und militärischer Krisenintervention. Damit begeht die für den Umsetzungsbericht verantwortliche Bundesregierung einen "kategorialen Fehler."19 Kritisch festzustellen ist, dass der "erweiterte" Sicherheitsbegriff des Aktionsplanes und des Verteidigungsministeriums im neuen Weißbuch konzeptionell und in der Praxis auseinander laufen: der des BMVg in die militärische Richtung, der der anderen Ministerien in die zivile Richtung. Denn der Text des Weißbuches enthält über allgemeine Analysen hinaus keine Nachweise, ob und inwieweit dem zivilen Zweck vorrangig Rechnung getragen wird, wo also im Vergleich zu früher militärisch geprägtes Denken und Handeln in den Hintergrund tritt und welche konkreten Kriterien für militärische Einsätze zur Konfliktbearbeitung in Zukunft gelten sollen. Im Teil II des Weißbuches wird lediglich die Bundeswehr als Instrument der Sicherheitspolitik behandelt. Die Regierung Merkel hat zwar in dem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 die Stärkung und den Ausbau der Instrumentarien ziviler Krisenprävention beschlossen, finanzielle Konsequenzen in Gestalt erhöhter Ressourcen sind aber nicht zu beobachten. Auch der Begriff der "menschlichen Sicherheit" kommt im Weißbuch nicht vor. Zu kritisieren ist also, dass die gegenwärtige Koalitionsregierung die zivile Krisenprävention zwar verbal, nicht aber ihrem Primat entsprechend institutionell und finanziell fördert.

Das Weißbuch legt in Teil II auch keine Strategie dar, unter welchen Voraussetzungen, wo schwerpunktmäßig und für welche Aufgaben deutsche Truppen eingesetzt werden sollen. Am Beispiel der Sicherung des Energiebedarfs soll das grundsätzliche Problem deutlich gemacht werden: Der Entwurf des Weißbuches vom April 2006 betont noch, Deutschland sei "aufgrund seines großen Außenhandelsvolumens und der damit verbundenen hohen Abhängigkeit von sicheren Transportwegen und - Mitteln in globalem Maßstab verwundbar. Als rohstoffarmes Land ist es in hohem Maße von einer gesicherten Rohstoffzufuhr abhängig. ... Vorrangige Interessen deutscher Sicherheitspolitik bestehen darin, ... den Wohlstand des Landes durch einen freien und ungehinderten Welthandel zu ermöglichen." In der endgültigen Fassung ist die Schlussfolgerung abgemildert: "... den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstandes zu fördern ..." Wie also soll oder kann das Instrument Bundeswehr eingesetzt werden: Zur "Ermöglichung" und/oder der "Förderung" deutscher Interessen im Konfliktfalle? Das Wort "ermöglichen" kaschiert den denkbaren Einsatz von militärischer Gewalt und damit das Versagen von Politik. Unklar bleibt, was mit dem freundlicheren Wort "fördern" gemeint ist. Das Beispiel zeigt, wie die Sicherheitspolitik tendenziell zu Lasten ziviler, politischer Lösungen entgrenzt und militarisiert werden kann. Möglichkeiten der zivilen Konfliktbearbeitung werden dadurch relativiert.


3. Bewertung nach den Kriterien eines gerechten Friedens

Wichtige Probleme für den gerechten Frieden ergeben sich u.a. zu den Themen: Verständnis von Sicherheit, Multilateralismus versus Unilateralismus, neue Schutznorm im Völkerrecht?, Bedrohung durch den Terrorismus und der Verbreitung von Atomwaffen.

3.1 Verständnis von Sicherheit

Dietrich Bonhoeffers Diktum in Fanö 1934 "Es gibt keinen Frieden auf dem Weg der Sicherheit" leitet zwar immer noch eine gewaltfrei orientierte Sicherheitspolitik an. Es bleibt aber die Aufgabe, "Sicherheit" theologisch zu denken und politisch zu gestalten. Welches sind mögliche Zugänge dafür? Unter dem Stichwort "Verwundbarkeit" kann theologisch und praktisch-politisch sachgerecht auch die Frage nach der Bedeutung und der Funktion von "Sicherheit" behandelt werden. Die NATO, die NSS, die ESVP und das Weißbuch der Bundesregierung sehen die Sicherheit im Wesentlichen durch Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Scheitern von Staaten, und organisierte Kriminalität bedroht. Damit sind Ursachen für Unsicherheit aus dem Verhältnis zwischen Staaten und aus dem Verhältnis zwischen und in Staaten einerseits und nichtstaatlichen Kräften angesprochen. Diese Ursachen generieren das von Politik und Friedensforschung entwickelte Verständnis der "erweiterten Sicherheit", die in einer militärisch dominierten Version und in einer nicht militärisch ausgerichteten Version entfaltet wird. Das dagegen zu bevorzugende ökumenisch akzeptierte Konzept der "menschlichen Sicherheit" (human security) stellt den einzelnen Menschen und seine Lebensinteressen in den Mittelpunkt, nicht aber auf den Schutz der nationalen Sicherheit gegen Bedrohungen von außen. "Menschliche Sicherheit" wird definiert als "ein Prozess, durch den die Wahlmöglichkeiten der Menschen erweitert werden, in ihrem Leben das zu tun und zu sein, worauf sie Wert legen."20 Menschliche Sicherheit ist gemäß der Commission on Human Security 2003 "die Garantie der physischen und psychischen Integrität der Menschen (freedom from fear) und die Befriedigung soziökonomischer Grundbedürfnisse (freedom from want)."21 22

Zu kritisieren ist der gegenwärtig in der Politik, beim Militär, in der Friedensforschung und auch in der Friedensethik der EKD23 noch vorherrschende erweiterte Sicherheitsbegriff. Er ist eine strukturelle Barriere gegen die Durchsetzung von ziviler Krisenprävention und Krisenbewältigung, weil die Versuchung droht, zunächst die vorhandenen militärischen Instrumente einzusetzen und nicht die langfristig, aber zuverlässiger wirkenden der zivilen Konfliktbearbeitung zu entwickeln. Mit den Friedensforschern Müller, Brock und Hauswedell ist zur Stärkung und Durchsetzung eines zivil orientierten Politikansatzes dafür einzutreten, den Sicherheitsbegriff auf den "Schutz vor rechtloser physischer Gewalt"24 (Brock) auf internationaler, nationaler und innergesellschaftlichen Ebene zu verengen. Damit könnte in der Analyse klarer zwischen Risiken, Gefährdungen und wirklichen Bedrohungen als Handlungskriterien zur Bekämpfung von Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionalen Konflikten, Scheitern von Staaten und organisierter Kriminalität unterschieden und entsprechend differenziert reagiert werden. Liegt im konkreten Fall eine bloßes Risiko, eine Gefährdung oder eine tatsächliche Bedrohung vor? Die "Pathologisierung"25 von Sicherheitsbedürfnissen und dem dadurch verursachten Ausschluss- und Denken in Feindbildern würde dadurch entgegengewirkt. Instrumente und Fördermöglichkeiten ziviler Konfliktbearbeitung könnten präziser bestimmt werden und damit mehr Profil und politische Bedeutung erlangen, was im Sinne eines gerechten Friedens substanziell ist.

3.2 Neue Schutznorm im Völkerrecht?

Die völkerrechtswidrigen Kriege der NATO unter Führung der USA gegen Jugoslawien 1999 und der USA und einer Koalition der Willigen gegen den Irak 2003 auf der Basis von selbst erteilten Mandaten sind nicht gedeckt durch Entscheidungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und werfen sehr grundsätzliche Fragen auf. Kann die Charta der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1946 noch gelten, wenn heute nicht mehr Kriege zwischen Staaten die Bedrohung ausmachen, sondern z. B. der Terrorismus nichtstaatlicher Akteure und die extrem kurzen Reaktionszeiten auf die modernen Waffensysteme?26 Dem steht das gültige Völkerrecht entgegen: Lediglich eine potenzielle Bedrohung und die Absicht, die darin aufkommende Gefahr im Keime zu ersticken, kann keine neue völkerrechtliche Norm erzeugen. Sie würde einzelstaatlicher Willkür Tür und Tor öffnen. Ein deshalb begonnener Krieg ist keine völkerrechtliche Notwehr und deshalb ein Bruch der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts. Auch der Bericht "Eine sichere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung" der von Kofi Annan eingesetzten "Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel" spricht sich dagegen aus, dass ein Staat, ohne sich an den Sicherheitsrat zu wenden, gegen eine nicht unmittelbar drohende oder nahe Gefahr in antizipatorischer Selbstverteidigung Gewalt gegen einen anderen Staat ausüben darf. Einseitige Präventivmaßnahmen, so der Bericht, würden bei der Vielzahl der potenziellen Bedrohungen die globale Ordnung und die Norm der Nichtintervention gefährden. In solchen Fällen sei alleine der Sicherheitsrat zuständig (Ziffer 189- 192).27 "Präemptive Schläge" untergraben das allgemeine Gewaltverbot der Vereinten Nationen. Wenn Mitgliedstaaten der NATO völkerrechtswidrige Kriege wie z.B. Deutschland im Krieg gegen den Irak 2003 durch die Gewährung von Überflugrechten oder andere Maßnahmen indirekt unterstützen, ist auch dies ein Bruch des Völkerrechts.28

Eine neue Norm des Völkerrechts, die den Grundsatz der staatlichen Souveränität mit dem Schutzbedürfnis von Bevölkerungsgruppen versöhnen könnte, ist die vom Weltgipfel der Vereinen Nationen im September 2005 beschlossene Schutzverpflichtung als kollektive Interventionspflicht (Responsibility to Protect R2P).29 Die R2P ersetzt in der völkerrechtlichen Diskussion um die Grenzen des Axioms der Unverletzlichkeit staatlicher Souveränität das Konstrukt der "humanitären Intervention". Unstrittig an der auch von der Vollversammlung des Ökumenischen Rates in Porto Alegre 2006 grundsätzlich akzeptierten Schutzpflicht zugunsten gefährdeter Bevölkerungsgruppen sind die Umkehrung der Adressaten der Schutzpflicht (gefährdete Bevölkerungsgruppen anstelle des Staates), die Forderung nach Prävention von Gewalt (responsibility to prevent) und der Verpflichtung zum Wiederaufbau (responsibility to rebuild) nach einer Intervention. Im Kontext einzelner Fälle ist zu klären, ob und unter welchen Kriterien mit militärischen Mitteln interveniert werden darf (responsibility to react), wenn friedliche Bemühungen der betroffenen Bevölkerungen und ihrer Regierungen versagt haben. Zur Debatte steht auch, ob Kriterien überhaupt sinnvoll festlegbar sind oder festgelegt werden sollten. Die Erklärung zur Schutzpflicht der ÖRK-Vollversammlung 200630 nimmt nicht ausdrücklich Bezug auf die Lehre zum gerechten Krieg und die dazu entwickelten Kriterien zum ius ad bellum und zum ius in bello, wie dies in dem grundlegenden ICISS-Bericht 200131 geschieht. Allerdings werden diese Kriterien nicht im alten Sinne, einverständlich abgelehnten Sinne, verstanden, sondern normativ so interpretiert, wie dies in der deutschen friedensethischen Diskussion vorgetragen wird.32 Der Beschluss der UN-Generalversammlung zum Weltgipfel 2005 zu "Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" enthält diese Kriterien nicht. Der Ansatz der R2P als einer kollektiven Interventionspflicht ist mit dem Konzept der "menschlichen Sicherheit" kompatibel, nicht aber mit dem eines unilateralen Interventionsrechtes.

3.3. Multilateralismus versus Unilateralismus

Bei der Entgegensetzung von Multilateralismus und Unilateralismus geht es um die Fragen nach den "Anforderungen an die Weltordnung im 21. Jahrhundert": "Kooperative oder konfrontative Weltordnung?"33

"Die amerikanische Nationale Sicherheitsstrategie wird sich auf einen ausgeprägten amerikanischen Internationalismus gründen, der die Wertegemeinschaft und unsere nationalen Interessen widerspiegelt." So heißt es zusammenfassend in der NSS. Dies wird an anderer Stelle in dem Dokument erläutert: "Die Vereinigen Staaten erfreuen sich gegenwärtig beispielloser militärischer Stärke und eines großen wirtschaftlichen und politischen Einflusses. Indem wir unserem Erbe und unseren Grundsätzen treu bleiben, nutzen wir unsere Stärke nicht für die Durchsetzung einseitiger Vorteile. Wir streben dagegen nach einem Kräftegleichgewicht zu Gunsten menschlicher Freiheit ...." "Die Verteidigung unserer Nation ist die erste und wichtigste Verpflichtung der Regierung. ..." "Wir werden auch von der Überzeugung geleitet, dass kein Land allein eine sichere und bessere Welt bauen kann. Bündnisse und multilaterale Institutionen können die Stärke freiheitsliebender Nationen vervielfältigen. Die Vereinigten Staaten haben sich dauerhaften Institutionen verpflichtet, wie den Vereinten Nationen ...". De facto betreiben die USA aber nicht erst seit Beginn der Bush-Administration eine nationalstaatlich dominierte, von unilateralen Elementen geprägte Politik,34 unter Bush einen ideologisch fundamentalistisch und neokonservativ begründeten "Multilateralismus à la carte."35

Was bedeutet Multilateralismus heute? Effektiver Multilaterismus bedeutet heute Herstellung von "Stabilität basierend auf Kooperation und Prinzipien gemeinsamer Sicherheit und Problemlösung in einer kooperativen Global Governance-Architektur"36. Er orientiert sich an abgestimmtem internationalem staatlichem Handeln, Rücksichtnahme auf die Interessen anderer Staaten und der Beachtung gemeinsam vereinbarter oder allgemein anerkannter zwischenstaatlicher Regeln. Idealerweise wird der Multilateralismus auf der Weltebene durch die Vereinten Nationen und die weltweit wichtigen internationalen Organisationen verwirklicht. In der Realität sind diese jedoch fragmentiert und von den USA entweder wie z.B. die Vereinten Nationen behindert bzw. nicht beachtet oder beherrscht.37 Müller versteht unter einer tauglichen Weltordnung "eine Konstellation von Machtverhältnissen und Regeln, die bestmöglich den Frieden wahrt, kollektive Güter - z.B. Sicherheit, Institutionen für den gewaltfreien Konfliktaustrag, eine gesunde Umwelt, Rahmenbedingungen für wirtschaftliche und soziale Wohlfahrt bereitstellt, insbesondere in Feldern, wo drängende Probleme bearbeitet werden müssen, offen für Wandel ist."38 Die Aufgaben der Weltordnung sind die der "Weltrisikogesellschaft" (Ulrich Beck, Risiken u.a.: Klimaveränderungen, Ressourcenkonflikte, Biomedizin, Gentechnologie und Gehirnforschung, weltweite Migration, Terrorismus), die nicht vollständig vermeidbar sind, die aber durch Prävention und Nachsorge eingrenzbar sind. Multilateralismus und internationales Recht sind nach Müller "notwendige Elemente jedes Erfolg versprechenden Ordnungsversuches: Multilateralismus, weil er durch Reziprozität wechselseitige Interessenverflechtungen vertieft und die Gewähr bietet, dass die Belange aller berücksichtigt werden." Die USA benötigten zur Realisierung ihrer Weltordnungsvorstellungen "ein perfektes Instrumentarium militärischer Optionen, um an jedem Ort der Welt durchsetzungsfähig zu sein" und die die Freiheit von Bindungen auch des internationalen Rechts.39

Ein Multilateralismus der aufkommenden Großmächte China und Indien sowie des Energie-Riesen Russland lässt sich nicht wie im 19. Jahrhundert durch ein balanciertes Gleichgewicht von Staaten (balance of power) herstellen. Eine so erzeugte "Multipolarität" wäre zu sehr auf die traditionelle nationale Sicherheit konzentriert und beachtete zu wenig die heutigen Bedingungen internationaler Kooperation. Hingegen könnte die Europäische Union wegen ihrer Erfahrungen mit der "normativen Integration" von Nationalstaaten ein "proaktiver Träger" und "Hoffnungsträger" eines weltweit wirksamen Multilateralismus sein.40 Die zivilgesellschaftlichen Organisationen, zu denen auch die Kirchen gehören, können den Multilateralismus durch Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung, Lobby- und Advocacy-Arbeit, beispielhafte Initiativen und als soziale Bewegungen stärken, wenn auch wegen Mangels an Ressourcen oft auf punktuelle Wirken beschränkt.

3.4 Der internationale Terrorismus

"Der Terrorismus ist das Symptom, nicht die Krankheit; diese ist sein politischer und gesellschaftlicher Zusammenhang. Also rücken gesellschaftliche Veränderungen in den Blick, die heute mit dem Begriff der Globalisierung umschrieben werden."41 Mit dieser Orientierung kann sinnvoll in den internationalen Terrorismus eingeführt werden. "9/11" hat kein grundsätzlich neues Phänomen angezeigt, sondern u.a. auf folgende bestehenden Zusammenhänge42 im internationalen System aufmerksam gemacht:

  • die gesteigerte Verwundbarkeit moderner Gesellschaften ("Risikogesellschaft"),
  • Wahrnehmung des Terrorismus wegen seines Potenzials, nicht nur wegen seiner tatsächlichen Wirkungen, z.B. wegen der bloßen Möglichkeit des Einsatzes von Massenvernichtungswaffen durch Terroristen,
  • Verknüpfung des internationalen Terrorismus mit komplexen Konflikten im Nahen und Mittleren Osten, also keine isolierte Erscheinung,
  • Provokation von Problemen oder Zuspitzung von Instabilitäten mit regionalen und globalen Auswirkungen,
  • große symbolische Bedeutung wegen der Herausforderung der Macht der von Terroristen angegriffenen Staaten,
  • Anlass für Staaten wie die USA, durch "Krieg gegen den Terrorismus"43 oder den Irakkrieg 2003 die internationale Politik zu beeinflussen, auch durch radikale Maßnahmen wie z.B. den "Counterterrorismus."
Eine weltweit einvernehmliche Definition des Terrorismus gibt es nicht. Versuche dazu dienen immer auch dem Zweck, nahestehende Täter oder Opfer sowie eigene Soldaten zu schonen. So sind Opfer der gezielten Liquidierungen von Angehörigen palästinensischer Milizen durch israelisches Militär auf der einen Seite Terroristen, auf der anderen Freiheitskämpfer. Die von Kofi Annan eingesetzte "Hochrangige Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel" der Vereinten Nationen zur Verbesserung der internationalen Sicherheit hat eine längst überfällige Definition des Begriffes "Terrorismus" vorgeschlagen, die als Basis weiterer Bemühungen dienen könnte: Terrorismus ist danach jede "Handlung, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung von Zivilpersonen oder Nichtkombattanten herbeiführen soll, wenn diese Handlung auf Grund ihres Wesens oder der Umstände darauf abzielt, die Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen."44 Hippler versteht Terrorismus als "politische Gewalt gegen Nicht-Kombattanten."45 Die Hochrangige Gruppe empfiehlt zur weltweiten Bekämpfung des Terrorismus eine Strategie, die die Rechtsstaatlichkeit und die allgemeine Einhaltung der Menschenrechte achtet. Diese Strategie sollte u. a. umfassen: a) Abschreckung, Anstrengungen zur Behebung der Ursachen oder Begünstigungsfaktoren des Terrorismus (z.B. Förderung der sozialen und politischen Rechte, der Rechtsstaatlichkeit und demokratische Reformen, Beendigung von Besetzungen, Beseitigung der Ursachen politischer Unzufriedenheit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Verringerung von Armut und Arbeitslosigkeit und Verhinderung des Zusammenbruchs von Staaten), b) Bemühungen um Bildung, Aufklärung und öffentliche Debatten, c) Entwicklung besserer Instrumente in einem rechtlichen Rahmen (u. a. Strafverfolgung, finanzielle Kontrollen, soweit sinnvoll Austausch von nachrichtendienstlichen Informationen), d) Aufbau staatlicher Kapazitäten zur Verhütung der Rekrutierung von Terroristen und ihren Operationen, e) Kontrolle gefährlicher Materialien und Schutz der öffentlichen Gesundheit.

"Krieg gegen den Terror" ist ein untaugliches semantisches, politisches und militärisches Instrument gegen den Terrorismus. Aus der Reihe der zahlreichen Gründe seien angeführt:

  • "Krieg" ist im Völkerrecht als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Staaten als Rechtssubjekten definiert. Terroristen sollten also nicht zu Subjekten des Völkerrechts erhoben werden, sondern als Verbrecher nach Recht und Gesetz verfolgt und bestraft werden. - "Krieg gegen den Terror" darf nicht zum "Weltordnungskrieg"46 einer globalen Hegemonialmacht werden.
  • Menschen- und Bürgerrechte werden aberkannt (Folter in Guantanamo) oder beschnitten (z.B. Zugriff des Staates auf Kommunikationswege der Bürger ohne gerichtliche Beschlüsse).
  • Der Krieg gegen den Irak hat keines der dafür vorgegebenen Ziele erreicht: keine Demokratisierung des Nahen und Mittleren Ostens, keine tragfähige demokratische Ordnung für den Irak, dafür aber eine Stärkung des islamistisch begründeten Terrorismus in der Region und weltweit.
  • Schädigung eines guten Miteinanders mit der zu Reformen geneigten Teile der muslimischen Welt
  • Deformation gewachsener demokratischer Ordnung, wenn in stabilen Demokratien wie Deutschland das Militär gegen den Spruch des Bundesverfassungsgerichtes zum Luftsicherheitsgesetz innenpolitische, polizeiliche Kompetenz erhalten soll oder schon ausübt (Aufklärung durch Tornados der Luftwaffe von Demonstrationen bei Heiligendamm 2007).
Für die Kirchen ist der Aspekt des interreligiösen Dialogs von besonderer Bedeutung. Nach Moltmann ist nicht der clash of civilizations (S. Huntington) das Problem, sondern die "terroristische Reaktion eines radikalen Flügels des islamischen Fundamentalismus gegen die Grundlagen der modernen Welt, die für sie die westliche Welt ist. Die "westliche" moderne Welt hat drei "Grundbedingungen für das friedliche Zusammenleben verschiedner Religionsgemeinschaften in einer gemeinsamen Zivilgesellschaft entwickelt:
  1. die Trennung von Religionsgemeinschaft und Bürgergesellschaft, die aus der Trennung von Kirche und Staat hervorgegangen ist,
  2. die Anerkennung der individuellen Religionsfreiheit,
  3. die Anerkennung der Menschenrechte der Frau. Genau gegen diese drei Bedingungen protestiert der islamische Fundamentalismus.47

3.5 Verbreitung von Atomwaffen und atomare Abschreckung

Die Atomwaffen sind entgegen den Hoffnungen nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes nicht abgerüstet worden. Die Folgekonferenz zum atomaren Nichtverbreitungsvertrag (NVV) 2005 ist gescheitert. Wenn auch die nächste Folgekonferenz in Wien 2010 scheitert, könnte dies das Ende des NVV bedeuten, der seit 1970 in Kraft und von 188 Staaten ratifiziert ist. An die Stelle des NVV könnten dann einseitige Zwangsmaßnahmen ("Abrüstungskriege") und eine selektive Nichtverbreitungspolitik treten. Die Renuklearisierung der internationalen Politik48 ist somit eines der großen weltweiten Risiken. Denn ungefähr 17.500 Nuklearsprengköpfe sind heute noch stationiert, 96 % davon in den USA und Russland. 4000 Sprengköpfe sind jederzeit einsatzbereit und können jedes Ziel auf der Erde in maximal 30 Minuten erreichen. Großbritannien, Frankreich und China verfügen über insgesamt 1000 einsatzfähige Sprengköpfe. "Taktische" Kernwaffen der USA und Russlands, die für den Kriegsschauplatz gebaut wurden und über eine mehrfache Sprengkraft der Hiroshima-Bombe verfügen, sind bisher nicht Bestandteil von Abrüstungsabkommen. Europäische NATO-Mitglieder beherbergen auf ihrem Territorium ca. 350 nukleare Fliegerbomben, die im Rahmen der NATO-Nukleardoktrin einsetzbar sind. In Deutschland lagern noch auf dem US-Stützpunkt Büchel 20 Atomwaffen49. Auf dem Fliegerhorst Büchel üben deutsche Piloten mit Tornado-Kampfflugzeugen des Jagdbombergeschwaders 33, die das gegenwärtige Trägersystem bilden, den Abwurf der Massenvernichtungswaffen. So könnten die europäischen NATO-Mitglieder einschließlich Deutschland, ihre Territorien, ihre Bevölkerungen und Soldaten in einen atomaren Krieg hineingezogen werden. Dies geschieht im Rahmen der "nuklearen Teilhabe" auch Deutschlands an der NATO-Nuklearstrategie zum Zwecke der "glaubhaften Abschreckungsfähigkeit des Bündnisses."50 Mit dem Ratsvorsitzenden der EKD, Bischof Wolfgang Huber, und Bischof Heinz Josef Algermissen, Fulda, ist der Abzug der amerikanischen Atomwaffen aus der Bundesrepublik zu fordern.51

Dieses atomare Szenario bringt die NATO in ein Dilemma.52 Die Nuklearmächte des NVV verstoßen gegen ihre Verpflichtungen aus Art. VI NVV zur nuklearen Abrüstung, indem sie ihre atomaren Waffen modernisieren und keinen Ausgleich der atomaren Asymmetrie mit den Nichtkernwaffenstaaten bzw. de-facto-Kernwaffenstaaten herbeiführen, wie es am Beispiel des Iran nachvollziehbar ist. Nach Art. II des NVV ist es Nichtatomwaffenstaaten wie Deutschland untersagt, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber mittelbar oder unmittelbar anzunehmen. Die Gefahr regionaler atomarer Auseinandersetzungen steigt in Asien durch den Aufbau von Nuklearpotenzialen u.a. in China, Indien, Pakistan und Nordkorea. Nicht ausgeschlossen wegen der teilweise schlecht bewachten Bestände von waffenfähigem Uran und Plutonium ist der Einsatz von Nuklearmaterial durch terroristische Gruppen.

Von weltweiter Bedeutung, insbesondere aber für Europa, sind die Direktive des US-Präsidenten und die Diskussion in den USA zum Entwurf einer neuen Nuklearstrategie der USA "Doctrine for Joint Nuclear Operations" vom März 2005.53 Sie nennt als mögliche Ziele für einen Nuklearwaffeneinsatz - auch durch einen präventiven Angriff - nichtstaatliche (terroristische und kriminelle) Organisationen, etwa 30 Staaten und Schurkenstaaten. Entgegen der Präambel des NVV, die als Vertragszweck die Vermeidung des Atomkrieges und die "Notwendigkeit" anführt, alle nötigen Schritte zu diesem Zweck zu unternehmen, meinen die US-amerikanischen Stabschefs, es gäbe keinen internationalen Vertrag, der den Einsatz von Kernwaffen verbiete. Der Internationale Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen erklärte dagegen am 8.7.1996 in einem umfassenden Gutachten die Bedrohung mit Kernwaffen und den Einsatz wegen der "Verletzung derjenigen Regeln des Völkerrechts, die für bewaffnete Konflikte gelten, insbesondere gegen die Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts," "grundsätzlich"54 ("generally") für völkerrechtswidrig. Nicht entschieden hat der IGH aber für den Fall der Androhung oder den Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Selbstverteidigungssituation, wenn die Existenz eines Staates gefährdet ist.


4. Kirchliches Handeln

Als Fazit, das zum kirchlichen Handeln anleitet, ist festzustellen: Die skizzierte westliche Sicherheitspolitik ist mit dem Leitbild des gerechten Friedens gegenwärtig nicht vereinbar, weil sie

  • im Wesentlichen immer noch von einem militärisierten Verständnis von "Sicherheit" ausgeht, die unbedingte Option für die Gewaltfreiheit, für die Gerechtigkeit zugunsten der Armen und die Bewahrung der Schöpfung aber vernachlässigt,
  • keine ausreichenden politischen Strukturen, Ressourcen und Instrumente bereithält um gegenzusteuern.
Wie an den Beispielen der NATO, der NSS, der ESS und dem Weißbuch dargelegt, ist gegenwärtig ein mühsamer Prozess nach dem Muster von Error und Trial angesagt, um eine selbsttragende Wende in Gang zu setzen. Die Kirchen und Christenmenschen sollten ökumenisch und auf der nationalen, der europäischen und der UN-Ebene die Einflussmöglichkeiten nutzen, die sie wie kaum eine andere Institution der Zivilgesellschaft durch ihre geistliche Stärke aus Jahrhunderten der Erfahrung mit Gewalt sowie infolge ihrer weiten Verbreitung haben, um
  • einen umkehrbereiten Sinn zu stiften wozu die die Einmischung in die Auseinandersetzung um semantische Schlüsselaussagen, z.B. gegen "war on terror" gehört,
  • ihre Chancen nutzen, um durch Lobbyarbeit, Politikberatung, advocacy-Arbeit, Kampagnen usw. Einfluss auf die praktische Politik nehmen, u.a. auf den in diesem Beitrag behandelten Feldern. Dafür gibt es in den Wissenschaften (insbesondere Politik- und Sozialwissenschaft, Friedensforschung) viele Anregungen und unter den Mitgliedern der Kirchen und den Bürgerinnen und Bürgern Potenziale zum Mitwirken und zur Unterstützung, die zu wecken und zu pflegen sind. Die Synode der EKD 2006 hat mit ihrer Resolution zur Europapolitik einen hilfreichen Text verabschiedet.
  • andere Gruppen der Zivilgesellschaft bei ihren Initiativen zu unterstützen.

Ulrich Frey ulrich.frey ( at ) web.de

Vortrag bei der Konsultation des Ausschusses für Frieden und Abrüstung der Nordelbischen Kirchenleitung "Plädoyer für einen ganzheitlichen friedenspolitischen Ansatz" am 2. Oktober 2007 in Ratzeburg

Langfassung (Stand 4.10.2007)