Sold für Zivildienstleistende

 

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Der Sold für Zivildienstleistende beträgt seit 1. Januar 2008

in Soldgruppe 1 (1. bis 3. Monat des Zivildienstes): 9,41 €  pro Tag (30 Tage: 282,30 Euro) (nachzulesen im "Leitfaden für den Zivildienst" unter F4)

Soldgruppe 2 (4. bis 6. Monat im Zivildienst): 10,18 € pro Tag (30 Tage 305,4 Euro) (nachzulesen im "Leitfaden für den Zivildienst" unter F4)

Soldgruppe 3 (ab dem 7. Monat im Zivildienst): 10,95 € pro Tag (30 Tage: 328,50 Euro) (nachzulesen im "Leitfaden für den Zivildienst" unter F4)

Der Sold ist jeweils am 15. d. Monats fällig.

 

Verpflegungsgeld

falls keine Verpflegung in der Dienststelle erfolgt: 7,20 € pro Tag (nachzulesen im "Leitfaden für den Zivildienst" unter F 6 )

 

Bekleidungsgeld

pro Tag: 1,18 € (nachzulesen im "Leitfaden für den Zivildienst" unter F 8 )

 

Entlassungsgeld

bei voller Dienstzeit: 690, 24 € (nachzulesen im "Leitfaden für den Zivildienst" unter F 10)

 

Weihnachtsgeld

bei voller Dienstzeit ("Besondere Zuwendung") 172,56 € (nachzulesen im "Leitfaden für den Zivildienst" unter F 5 )

Die Höhe von

Mietbeihilfen

nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, falls keine Dienstunterkunft zur Verfügung steht, sind nachzulesen im "Leitfaden für den Zivildienst" unter F 7).

Weitere Fälle der Unterhaltssicherung regelt das >>Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Es sichert den Lebensbedarf des Zivildienstleistenden und seiner Familienangehörigen. Neben allgemeinen Leistungen zum Lebensunterhalt können u.a. Mietbeihilfen und Sonderleistungen (z.B. für einige Versicherungen) auf Antrag gewährt werden. Die Unterhaltssicherung wird im Auftrage des Bundesamtes von der Unterhaltssicherungsbehörde der Gemeinde- bzw. Kreisverwaltungen durchgeführt (Hier finden Sie die Adressen der >>Unterhaltssicherungsbehörden). Zuständig ist jeweils die Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der der Zivildienstleistende vor der Einberufung seinen Hauptwohnsitz hatte. An diese Stelle muss der Antrag gerichtet werden und diese Stellen geben auch Auskünfte im Einzelfall. Weitere Zusatzinformatinen für Baden-Württemberg hier.