
Einberufungspraxis geändert
Seit 1. Juli 2003: Keine Einberufungen mehr ab Tauglichkeitsgrad 3 oder nach 23. Geburtstag - Folgen für KDV und ZDL
Die Bundesregierung plant ab kommendem 1. Juli Änderungen bei der Einberufungspraxis zum Wehr- und Zivildienst. Danach werden junge Männer nicht mehr eingezogen, wenn sie das 23. Lebensjahr vollendet haben. Bisher lag die Grenze bei 25 Jahren. Zurückgestellte Dienstpflichtige werden künftig nach Vollendung des 25. Lebensjahres nicht mehr zum Dienst herangezogen.
Wehrpflichtige mit Tauglichkeitsgrad drei müssen künftig weder zur Bundeswehr noch zum Zivildienst.
Ferner sehen die Ministerien vor, verheiratete Dienstpflichtige nicht einzuziehen, und rechnen künftig eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften dazu.
Wehrpflichtige Abiturienten und Fachoberschüler sind vor der Einberufung geschützt, wenn sie eine betriebliche Ausbildung vertraglich vereinbart haben oder ihnen eine betriebliche Ausbildung verbindlich zugesagt wurde. (Quelle: Bundesverteidigungsministerium http://www.bundeswehr.de/wir/wehrdienst/030415_einberufung_neu.php)
Folgen für Zivildienstleistende:
Die neuen Regelungen in der Einberufungspraxis erweitern die Möglichkeiten, nicht mehr zum Zivildienst herangezogen zu werden.
Es ist empfehlenswert, sich im Blick auf die Neuregelungen für die persönliche Situation beraten zu lassen. Ansprechpartner können bei den unten angeführten Auskunftsstellen erfragt werden.
Zur Zeit geben wir folgende allgemeine Empfehlungen:
1. Wer keine Arbeit findet, weil er bisher nicht "gedient" hat, sollte so schnell wie möglich einen Zivildienstplatz suchen und dazu notfalls bei den Verwaltungsstellen verschiedener Verbände nachfragen. Wenn man dort keinen Zivildienstplatz findet, dann sollte man das Bundesamt für den Zivildienst oder den Regionalbeauftragten des Bundesamtes für den Zivildienst um die Vermittlung einer Zivildienststelle bitten.
2. Abiturienten, die studieren oder eine Ausbildung beginnen wollen, sollten das tun und sich nicht um eine Zivildienststelle bemühen. Sobald sie ein Drittel der Regelstudien- oder Ausbildungszeit erreicht haben, sollten sie sofort beim Bundesamt für den Zivildienst die Zurückstellung bis zum Abschluss der Ausbildung oder des Studiums beantragen.
3. Wer nach einer Ausbildung feste Arbeit findet, sollte sich ebenfalls nicht um eine Zivildienststelle bemühen. Er kann warten, ob und gegebenenfalls wann das Bundesamt für den Zivildienst ihn dazu auffordert.
4. Wer nach einer Ausbildung befristet Arbeit findet, sollte diese Arbeit beginnen und dann eine Zivildienststelle im Anschluss daran suchen. Wir empfehlen, mit der Suche ca. 4-5 Monate vor Arbeitsende zu beginnen und sich den Dienstantritt von der Verwaltungsstelle schriftlich bestätigen zu lassen.
5. Wer durch die Absolvierung der Dienstzeit von 10 Monaten die Aufnahme einer termingebundenen Arbeit, einen Ausbildungs-, Studienplatz oder eine Gelegenheit zur Weiterbildung versäumt, kann auf seinen Antrag hin vorzeitig entlassen werden.
6. Wer nach der Schule weder Arbeit noch Ausbildungsplatz findet, aber für die übliche Musterung zu jung ist, kann sich beim Kreiswehrersatzamt vorzeitig mustern lassen (ab 16 1/2), sofort seinen KDV-Antrag stellen und sich schon eine Stelle im Zivildienst suchen. Statt des Zivildienstes kann man auch ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableisten, das unabhängig von der Wehrpflicht und besser begleitet ist.
7. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist auch eine sinnvolle Möglichkeit für Kriegsdienstverweigerer, die einen Platz für ein Vorpraktikum für einen Sozialberuf suchen. Das FSJ kann wie der Zivildienst als Vorpraktikum anerkannt werden. Das sollte aber vorher mit der Stelle abgeklärt werden, die für die Anerkennung des Praktikums zuständig ist.
8. Für das Jahr 2003 ist derzeit nicht vorgesehen, dass das Bundesamt für den Zivildienst dazu auffordert, sich eine Stelle zu suchen. Sollte dies wider Erwarten dennoch einmal der Fall sein, raten wir unbedingt eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Weitere Auskunft
zu Fragen von Wehrpflicht, Zivildienst und Einberufung:
beim Pfarramt des Beauftragten für Kriegsdienstverweigerer, Zivildienstleistende und Friedensarbeit der ELKW, Haberlinstr. 1-3, 70563 Stuttgart, Internet http://www.frieden-schaffen.de , eMail: kdv.zdl@ejwue.de , Tel 0711/9781-114
oder bei der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer, Internet http://www.ekd.de/eak/index.html , Tel.: 0421/344037
oder bei der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V., Internet: www.Zentralstelle-KDV.de , Sielstraße 40, 26345 Bockhorn, Tel.: 04453/9864888, Fax: 04453/9864890, E-Mail: Zentralstelle.KDV@t-online.de
Auskunft
zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder zum Diakonischen Jahr im Ausland (DJiA): Evangelische Freiwilligendienste für junge Menschen, FSJ und DJiA,
Internet: www.fsj-web.org , Telefon: 0511/4500083-30.
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