
Für 2003: Studium vor Zivildienst
In den letzten Wochen hat das Bundesamt für den Zivildienst Dienstpflichtige aufgefordert, sich zum März/April 2004 einen Zivildienstplatz zu suchen. Leider geben die der Einberufungsankündigung beigefügten Unterlagen keine Auskunft über wichtige Heranziehungsregelungen.
Nach wie vor gilt:
Wer als Abiturient im Frühjahr und Sommer diesen Jahres keinen freien Zivildienstplatz finden konnte und deshalb zum Sommersemester 2003 oder Wintersemester 2003/04 ein Studium aufgenommen hat, kann dieses ohne Unterbrechung durch den Zivildienst beenden. Das Bundesamt für den Zivildienst wird für das erste Drittel der Ausbildung eine Nichtheranziehungszusage erteilen und anschließend eine Zurückstellung nach § 11 ZDG vornehmen. Darauf weist die Zentralstelle für KDV in Bremen hin.
Abiturienten erhalten auf ihren Antrag zunächst eine Nichtheranziehungszusage und dann die Zurückstellung für die Dauer des Studiums, wenn sie nachvollziehbar darlegen, wie sie sich im Frühjahr und/oder Sommer dieses Jahres vergeblich um einen freien Zivildienstplatz bemüht haben und sich dann wegen der Unsicherheit, ob und vor allem wann mit dem Zivildienst begonnen werden könnte, für das Studium entschieden und dieses inzwischen aufgenommen haben. Wegen der bei der Zivildienststellensuche üblichen mündlichen Auskünfte sind schriftliche Belege nicht unbedingt erforderlich – eine Glaubhaftmachung reicht.
Wir weisen wegen vieler Nachfragen noch einmal auf Folgendes hin:
Wer gerne freiwillig Zivildienst machen möchte, kann sich einen Platz suchen und wird vom Bundesamt auf Anforderung durch die Zivildienststelle dorthin einberufen.
Wenn sich nicht genügend freiwillige Dienstpflichtige finden, wird das Bundesamt ergänzend Ankündigungen der Heranziehung zum Zivildienst versenden. Nur für diese Dienstpflichtigen stehen freie Zivildienstplätze und die nötigen Haushaltsmittel zur Verfügung.
Wer keine Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst erhält, kann die eigene Ausbildungs-, Berufs- und Lebensplanung weiter verfolgen.
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