
Zivildienstleistende mit dem Tauglichkeitsgrad T3
Entlassung auf Antrag
Ab sofort werden Zivildienstleistende auf Antrag entlassen, wenn bei ihnen in der Vergangenheit oder in Zukunft im Rahmen der Einstellungsuntersuchung oder bei einer Dienstfähigkeitsuntersuchung während des Dienstes festgestellt wurde oder wird, dass sie in die Tauglichkeitsgruppe 3 einzustufen sind ("verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten"). Das meldet die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen.
Mit Inkrafttreten des Zweiten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes werden alle T3-Gemusterten mit diesem Tage automatisch als "nicht dienstfähig" eingestuft.
Dienstleistende mit dem Tauglichkeitsgrad T3, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits im Zivildienst sind und diesen Dienst freiwillig weiter leisten wollen, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht von Amts wegen entlassen werden.
Sie können aber jederzeit ihre Entlassung beantragen und werden dann umgehend entlassen.
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