Keine Einberufungen aus dem laufenden Semester

Erleichterung für zivildienstpflichtige Studenten

Zivildienstpflichtige Studenten müssen seit dem 15.Oktober 2004  nicht mehr befürchten, aus dem laufenden Semester zum Zivildienst einberufen zu werden. Das für den Zivildienst zuständige Jugendministerium hat das Bundesamt für den Zivildienst entsprechend angewiesen.

Vorlesungen dieses Wintersemesters laufen üblicherweise bis Mitte Februar 2005, die des Sommersemesters beginnen Mitte April. So sind Einberufungen nur zum März und April 2005 möglich.

Wenn der Vorlesungsbeginn des zweiten Semesters erreicht ist, wird mit Rücksicht auf das Entstehen des Zurückstellungsgrundes mit Beginn des dritten Semesters auf die Einberufung verzichtet.

Damit kehrt der Zivildienst zu Regelungen zurück, die auch für Einberufungen zum Grundwehrdienst gelten. Dort werden Wehrdienstpflichtige im Regelfall nicht mehr einberufen, wenn ein Studium bereits begonnen ist.

Wenn aus Bedarfsgründen Einberufungen doch nötig sind, dürfen sie nur mit Dienstbeginn in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten Semester ausgesprochen werden.

Wie die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mitteilt, liegt die Zahl der bisher zwangsweise Einberufenen unter 200. Bei schätzungsweise 40.000 noch offenen Ankündigungen der Heranziehung zum Zivildienst ist also die Gefahr, zwangsweise einberufen zu werden, mit 0,5% vergleichsweise gering.