Die Beteiligung der Bundeswehr an Kriegseinsätzen ohne Mandat der Vereinten Nationen (VN) zwingt uns, an die Friedensverpflichtung der biblischen Botschaft und an den Friedenswillen der Präambel unseres Grundgesetzes zu erinnern. Dabei können wir mit Zustimmung feststellen, dass höchstrichterliche Urteile der letzten Zeit dringende Anliegen der Evangelischen Kirche aufgenommen haben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Bundeswehrmajor, der sich geweigert hatte, dem Angriffskrieg gegen den Irak zuzuarbeiten und der deswegen als Befehlsverweigerer degradiert worden war, seine situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung ausdrücklich zugestanden und ihn rehabilitiert. Damit ist endlich geklärt, dass auch die Verweigerung einzelner Kriegsdienste, die aus Gewissensgründen abgelehnt werden, anerkannt werden muss. Wir haben leider den Eindruck, dass diese grundlegende Neuorientierung weder von der Bundeswehr noch von der Soldatenseelsorge angemessen aufgegriffen wird.
Ebenso wichtig ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz. Wenn die Würde des Menschen entscheidender Maßstab für staatliches Handeln ist, wird damit zugleich ein Urteil gegen viele Waffen und Taktiken in gewaltsamen Konflikten gefällt. Das kommt evangelischem Verständnis vom Ernstnehmen des Menschen als Geschöpf Gottes und der Verpflichtung zur Nächsten- und Feindesliebe entgegen. Wir erinnern daran, welche verheerenden Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung Luftangriffe, Landminen und insbesondere alle Massenvernichtungsmittel haben.
Zu Unrecht herrscht die Meinung, wenn Krieg erklärt wird, seien Menschenrechte und rechtstaatliche Verhaltensweisen außer Kraft gesetzt. US-Präsident George W. Bush hat nach dem schrecklichen Verbrechen des 11.9.2001 nicht polizeiliche Maßnahmen angeordnet, sondern Krieg gegen Terror erklärt. Daraus hat er eine weitest gehende Missachtung des Völkerrechts ebenso abgeleitet wie die Aufhebung der Menschenrechte Verdächtiger, die in teilweise geheimen Gefangenenlagern festgehalten und folterähnlichen Verhören ausgesetzt werden.
Kommando Spezialkräfte (KSK) - Einheiten der Bundeswehr sind am geheimen Krieg gegen den Terror beteiligt. Grobe Missachtungen der Charta der Vereinten Nationen waren nicht nur die Angriffskriege gegen Jugoslawien, Afghanistan und Irak ohne Mandat des Sicherheitsrates der VN. Missachtet wird das Internationale Recht ebenfalls durch den Anspruch der NATO, auch ohne Mandat des Sicherheitsrates in aller Welt zur Wahrung eigener Interessen zu intervenieren. Insoweit völkerrechtswidrig sind auch die Verteidigungspolitischen Richtlinien für die Bundeswehr, die den kriegerischen Schutz deutscher Handels- und Kommunikationsinteressen weit außerhalb der deutschen Grenzen vorsehen.
Dieser Abwendung vom Internationalen Recht entsprechen neu aufkommende Feindbilder in der Innenpolitik gegen muslimische Menschen und in der Außenpolitik unserer Verbündeten der Umgang mit dem Atomwaffensperrvertrag. Obwohl die eigenen Verpflichtungen zum Abbau von Atomwaffen von den Atomwaffen besitzenden Staaten nicht erfüllt werden, fordern diese mit deutscher Unterstützung von anderen Staaten, sogar auf im Vertrag vorgesehene Rechte zu verzichten. Wir kritisieren diese Doppelmoral, die den Frieden gefährdet. Es ist an der Zeit, dass die Christenheit ohne Wenn und Aber für Frieden eintritt.
Beschluss der Mitgliederversammlung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (EAK) am 22. Februar 2006 in Stuttgart - Birkach.