Zivile Konfliktbearbeitung in Brennpunkten aktueller Krisen

Erklärung der EAK Württemberg

Zivile Konfliktbearbeitung in Brennpunkten aktueller Krisen

Erklärung der EAK Württemberg

Mit großer Sorge nehmen wir als Pfarrer mit dem Auftrag zum Beistand für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende, als Beauftragte für Friedensarbeit in unseren Kirchenbezirken und als Friedensengagierte in unserer Kirche zur Kenntnis, dass gemäß dem neuen „Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr“ der Bundesregierung Militäreinsätze im Ausland zum künftigen Regelfall erklärt werden, auch zur eigenen Ressourcen- und Energieversorgung. Sogar präventive Einsätze sollen möglich werden. Wir erkennen darin einen Widerspruch zu unserem Grundgesetz § 26, 1.(1)

„Zivile Konfliktbearbeitung in Brennpunkten aktueller Krisen“ war das Thema unseres Konventes in Stuttgart am 23. November 2006. Wir haben uns mit aktuellen Krisen und die Möglichkeiten ziviler Konfliktbearbeitung befasst. Dabei haben wir Berichte aus Brennpunkten in Israel und Palästina gehört von Mitarbeitenden im Zivilen Friedensdienst und im Ecumenical Accompaniment Programme for Palestine and Israel (EAPPI).

Wir haben festgestellt dass die Möglichkeiten zu ziviler Konfliktbearbeitung in zu geringem Umfang bekannt sind. Die Kompetenzen der Friedensfachkräfte vor Ort müssen weitaus stärker in politische Entscheidungen einfließen. Zivile Konfliktbearbeitung und Aufbau friedlicher Verhältnisse sind Sache von dafür ausgebildeten zivilen Kräfte. Soldaten werden zur Androhung von Gewalt, Ausübung von Gewalt und zum Töten ausgebildet.

Wir wissen, dass der Friede eine Überlebensbedingung unseres Zeitalters geworden ist (2). Die Krieg als Institution taugt in unserem technischen Zeitalter mit zunehmender Verbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen nicht mehr zu Konfliktaustragung. Die Konzeption menschlicher Sicherheit unter Einschluss der sozialen Sicherheit muss weiter entwickelt werden. Es gibt keinen „gerechten Krieg“. Es kann auch keine theologische Legitimation dafür entwickelt werden.

Bisher wird in Krisen immer - noch in altem Denken befangen - militärischen Optionen der Vorrang eingeräumt.

Das widerspricht jedoch der Vorrangigkeit für gewaltfreie Wege. Wir sehen erneut im Falle des Irak, dass militärische Gewalt den Frieden nicht herstellen kann. Die "Erfolge" wie alle Folgen militärischen Eingreifens - gerade auch von sog. "friedenschaffenden Maßnahmen" - bedürfen dringend einer wissenschaftlichen Auswertung.

Dagegen führen zivile Prävention und Bearbeitung von Konflikten bei ausreichendem Zeithorizont erkennbar zu tragfähigen Lösungen.

Wir sehen bei einer zivil-militärischen Kooperation Probleme. Die Unabhängigkeit und damit auch die Akzeptanz von kirchlichen Hilfswerken in der Bevölkerung dürfen durch die Zusammenarbeit mit dem Militär nicht gefährdet werden.

Wir halten es für notwendig, zwischen Militär- und Polizei-Logik zu unterscheiden. Während Militärlogik einen eskalierenden Ansatz bis zur Anwendung von Massenvernichtungswaffen unter begrenzter persönlicher Verantwortlichkeit einschließt, beinhaltet Polizeilogik eine der vorrangigen Option für Gewaltfreiheit entsprechende Deeskalationsstrategie bei voller persönlicher Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht.

Wir halten eine Umwandlung („Konversion“) des Militärs gemäß einer Polizeilogik für erforderlich.

Wir begrüßen die Forderung der „Konferenz der Europäischen Kirchen“ (KEK), der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ (GEKE) sowie der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD) nach Einrichtung eines „Europäischen Amtes für zivile Konfliktbearbeitung“ bei der Europäischen Kommission in Brüssel. Es muss in die“ „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Europas“ (GASP) einbezogen werden. Entsprechend der vorrangigen Option für Gewaltfreiheit darf es keinesfalls weniger an finanzieller und personeller Ausstattung zur Verfügung erhalten, als das bereits errichtete „Europäische Rüstungsamt“. Wir bitten unsere Landessynode um eine entsprechende Entschließung.

Für uns ist Kriegsdienstverweigerung die Einübung in eine Ethik, die um der Ermöglichung von Zukunft willen die bestimmende werden muss. Kriegsdienstverweigerer sind für uns nicht Außenseiter, sondern Vorhut einer lebensförderlichen gesellschaftlichen Entwicklung. Soldaten, die aus der Bundeswehr heraus aus Gründen ihres Gewissens verweigern, benötigen verstärkt Beratung und Begleitung durch Beistandspfarrer.

 

Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Friedensarbeit, KDV und ZDL in der Evangelischen Landeskirche in Wttbg.,

Konvent der BeistandspfarrerInnen für KDV und ZDL und der Friedensbeauftragten in der ELKW

Am 23. November 2006 in Stuttgart einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen

 



(1) „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

(2)  vgl. Carl Friedrich von Weizsäcker