Zivildienstverkürzung

Stellungnahme des Konvents der Beistandspfarrer für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende (November 2009)

Für die Stärkung von Freiwilligendiensten

 

Der Konvent der Beistandspfarrer für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende in Württemberg hat über die Situation der Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden nach dem Beschluss im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zur Verkürzung der Wehrpflicht auf sechs Monate beraten.

 

Gemäß Grundgesetz und Zivildienstgesetz wird bei Umsetzung dieses Beschlusses der Zivildienst ebenfalls auf sechs Monate verkürzt.

Die „Anderen Dienste im Ausland“ (nach § 14b Zivildienstgesetz) und das Freiwillige Soziale Jahr (nach §14c Zivildienstgesetz) erfordern dann jeweils nur noch acht Monate zur Abgeltung des Pflichtdienstes.

 

Für die Gesellschaft werden durch soziale Dienste junger Menschen wichtige Beiträge geleistet. Die Beistandspfarrer für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende plädieren jedoch statt eines nicht gerecht gehandhabten Pflichtdienstes für eine stärkere Unterstützung der freiwilligen sozialen Dienste. Insbesondere bedürfen auch Freiwilligendienste in der Friedens- und Versöhnungsarbeit einer Förderung.

Dafür müssen durch die Verkürzung der Wehrpflicht freiwerdende Mittel eingesetzt werden.

 

Pflichtdienste bleiben problematisch

 

  • Die Wehrpflicht stellt einen tiefen Eingriff in die Biografie junger Männer dar. Wenn zum Grundwehrdienst lediglich 15% eines Jahrgangs einberufen werden, ist für die Betroffenen eine gerechte Handhabung der Wehrpflicht nicht erkennbar.

 

  • Der Zivildienst bleibt rechtlich Ersatzdienst. Sein gesellschaftlicher Nutzen kann nicht zur Begründung der allgemeinen Wehrpflicht herangezogen werden.

 

  • Die Beistandspfarrer für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende weisen daraufhin, dass durch eine Verkürzung der Dienstzeit der Mangel an Einberufungsgerechtigkeit noch nicht behoben würde.

 

  • Auch eine Verkürzung der Zivildienstzeit auf sechs Monate kann zur Folge haben, dass Zivildienstpflichtige ein Studienjahr versäumen. Ein weiter bestehender Pflichtdienst muss in Abschnitten geleistet werden können.

 

  • Ein besonderes Problem stellt der Einsatz von Zivildienstleistenden in gewinnorientierten Privatunternehmen im Gesundheitsbereich dar (Bundestagsdrucksache 16/10468 vom 02. 10. 2008; vgl. gesonderte Privatfirmenliste). Eine solche immer noch praktizierte Verwendung von Zivildienstleistenden muss beendet werden.

 

  • Nach wie vor verlangt das Bundesamt für Zivildienst auch nach einem Freiwilligen Sozialen Jahr die Ableistung des Pflichtdienstes, wenn der Vertrag für das FSJ vor der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer abgeschlossen wurde. Diese Praxis des doppelten Dienstes muss beendet werden.

 

  • Der Weg in den Zivildienst setzt immer noch ein umfängliches Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen voraus. Bei etwa der Hälfte aller KDV-Antragsteller moniert das Bundesamt für Zivildienst nicht eingehaltene Fristen, fehlende Anlagen oder eine seiner Ansicht nach mangelnde Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung. Besonders beim letzten Punkt werden nach Erfahrung der Beistandspfarrer sehr unterschiedliche Maßstäbe angelegt. Die Inanspruchnahme eines Grundrechts, hier Artikel 4,3 Grundgesetz, sollte jedoch nicht an Bedingungen geknüpft werden.

 

 

In jedem Kirchenbezirk der evangelischen Landeskirche in Württemberg nimmt ein Pfarrer oder eine Pfarrerin den Zusatzauftrag zur ortsnahen Begleitung von Kriegsdienstverweigerern und Zivildienstleistenden wahr. Sie bilden den Konvent der Beistände für KDV und ZDL.

 

Beauftragter der evangelischen Landeskirche Württemberg für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende ist Pfr. Ulrich Schmitthenner.

 

Gegenwärtig leisten 2985 evangelische Gemeindemitglieder aus Württemberg Zivildienst.

 

 

Stuttgart, 11. November 2009

 

Kontakt: 

Pfarramt für Friedensarbeit, KDV und ZDL

Haeberlinstr. 1-3

70563  Stuttgart

Tel.: 0711/9781-110

Fax: 0711/9781-115

E-Mail: ulrich.schmitthenner@ejwue.de

Internet: www.frieden-schaffen.de