
Wehrpflicht wird zum 1. Juli 2011 ausgesetzt
Grundgesetzartikel 12 a soll in Kraft bleiben
Die Wehrpflicht soll zum 1. Juli 2011 ausgesetzt werden. Das melden die „Stuttgarter Nachrichten“ vom 3. August 2010.
Recherchen der Zeitung in Parlaments- und Bundeswehrkreisen hatten ergeben, dass die dort diskutierten Personaldenkmodelle allesamt auf der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 basieren.
Anschließend sollen nur noch jene Rekruten gezogen werden, die freiwillig Grundwehrdienst leisten wollen.
Zurzeit prüft die Bundeswehr fünf Modelle und lässt bis auf Brigade-Ebene Raum für Debattenbeiträge der Militärs. Bis zum 20. August soll diese Feinabstimmung beendet sein. Drei Tage später will gemäß dem Zeitungsbericht Minister zu Guttenberg die Obleute des Verteidigungsausschusses und die Facharbeitsgruppen des Deutschen Bundestags informieren. Ende August dann soll die Detail-Planung so ausgereift sein, dass sie bis zu Beginn der ersten Sitzungswoche nach den Parlamentsferien den Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden kann.
Anfang September 2010 will Minister zu Guttenberg den Deutschen Bundeswehrverband treffen, anschließend das Konzept der Öffentlichkeit vorstellen.
Nach eingehender Diskussion könnte die erste Lesung eines entsprechend neuen Gesetzentwurfs dann in der dritten Kalenderwoche des neuen Jahres im Bundestag stattfinden.
Mit dem Stichtag 1. Juli 2011 wäre dann die neue Freiwilligen-Wehrform in die Praxis eingeführt.
Der Grundgesetzartikel 12 a ("Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden." ) wird auch danach Bestand haben - damit ist das Hauptanliegen der Union erfüllt.
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